Was ist eine Erziehungsrente?

Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Zu den „Renten wegen Todes“ zählt zum Beispiel auch die wenig bekannte Erziehungsrente. Was ist das und wer hat Anspruch darauf?

Die Erziehungsrente kennen nur wenige Menschen. Anspruch auf diese Art „Rente wegen Todes“ haben diejenigen, die von dem verstorbenen Versicherten geschieden waren, aber ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren erziehen. Die Erziehungsrente soll die Unterhaltszahlungen ersetzen und möglich machen, sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern.

Im Gegensatz zur Waisenrente leitet sich die Erziehungsrente nicht aus der Rentenversicherung des verstorbenen ehemaligen Partners ab, sondern von den eigenen Rentenansprüchen. Dafür muss man aber mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Verlust der Erziehungsrente nach erneuter Heirat

Weitere Voraussetzungen für die Erziehungsrente sind: Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden und der überlebende Partner hat nicht noch einmal geheiratet. Wer erneut heiratet, verliert seinen Anspruch auf die Erziehungsrente.

Die Erziehungsrente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wer sie vor dem 63. Geburtstag erhält, muss mit Abschlägen rechnen. Zudem rechnet die Deutsche Rentenversicherung das eigene Einkommen auf die Rente an. Trotz dieser teils nachteiligen Konditionen sichert die Erziehungsrente in manchen Fällen erheblich den Lebensunterhalt.

In der Regel endet die Erziehungsrente, wenn das Kind volljährig wird. Bei Kindern mit Behinderung erhält man sie allerdings unbefristet. Spätestens jedoch, wenn man das Renteneintrittsalter erreicht, entfällt die Erziehungsrente und man bekommt seine reguläre Altersrente ausbezahlt.

Der Sozialverband VdK Hamburg berät gerne in allen Fragen rund um die Rente. Wenden Sie sich einfach an die Landesgeschäftstelle.

Witwenrente und Witwerrente: Die wichtigsten Informationen

Im 4. Teil unserer Serie "Ratgeber Rente" zeigen wie die Voraussetzungen, die Hinterbliebene nach dem Tod ihres Partners erfüllen müssen, um eine Witwenrente oder eine Witwerrente zu erhalten. Wir erklären auch, was die große und die kleine Witwenrente sind und wie sich im Hinterbliebenenrecht alte und neue Rechtslage unterscheiden.


So hilft der VdK

Symbolbild: Informationsstand zur Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung
Sie können ganz einfach bei uns Mitglied werden. Die Beitrittserklärung erhalten Sie online oder per Post. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 7,50 € für Einzelpersonen oder 11,30 € für Ehepaare / Lebensgemeinschaften. | weiter

ali

Schlagworte Erziehung | Kind | Rente

Ehrenamtlich Interessierte bei einer Schulung.
Sie sind kontaktfreudig und auf der Suche nach einer Beschäftigung, die Sie erfüllt? Dann übernehmen Sie ein Ehrenamt im VdK.


Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
Der VdK ist die größte Selbsthilfe-Organisation in Deutschland, er setzt sich seit 60 Jahren erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder ein.


Der VdK in den sozialen Medien

Der VdK Deutschland bei Instagram


Foto: Die Geschäftsstelle des VdK Hamburg
Wenn Sie in einem Bereich des Sozialrechts Rat, Hilfe oder Rechtsschutz benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Landesgeschäftsstelle.


Symbolbild: Eine VdK-Mitarbeiterin begrüßt einen Besucher
Wir beraten in allen Bereichen des Sozialrechts und vertreten unsere Mitglieder gegenüber den Leistungsträgern, Behörden und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten durch alle Instanzen.


Symbolbild: Informationsstand zur Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung
Sie können ganz einfach bei uns Mitglied werden. Die Beitrittserklärung erhalten Sie online oder per Post. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 7,50 € für Einzelpersonen oder 11,30 € für Ehepaare / Lebensgemeinschaften.

Stehend in einer Reihe die Mitglieder des Landesvorstands
Landesverbandsvorstand Sozialverband VdK Hamburg
Symbolbild: Ein Treffen von VdK Mitlgiederinnen mit Kaffee und Kuchen
Unsere Ortsverbände organisieren interessante bunte Abende, kulturelle und informative Veranstaltungen.
Blick auf die Kaffeetafel
Hier informieren wir Sie über aktuelle Veranstaltungen und Versammlungen der Ortsverbände.
Blick auf einen Hamburger Seniorentag
Download der Satzung des Sozialverbandes VdK Hamburg
Symbolbild: VdK Telefonzentrale
Einen Termin vereinbaren. Sich über die Adresse und die Öffnungs- und Sprechzeiten informieren.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.