Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung

Wer in Hamburg einen Schwer­behindertenausweis beantragt, braucht oft vor allem eins: viel Geduld. Bis zu 889 Tage, also rund zweieinhalb Jahre, kann das Antragsverfahren dauern. Das musste kürzlich der Hamburger Senat auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) einräumen.

Vorder- und Rückseite Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat | © BMAS

Besonders tragisch ist dabei, dass in der Hansestadt Jahr für Jahr etwa 500 Menschen versterben, während sie auf die Bewilligung ihres Antrags warten. Nach Angaben des Senats handelt es sich bei extrem langen Wartezeiten von über zwei Jahren und mehr jedoch um Einzelfälle, in denen beispielsweise dringend benötigte ärztliche Befundberichte von den behandelnden Medizinern trotz wiederholter Mahnungen nicht geschickt worden seien. Auch wenn andere Träger wie Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen an den Verfahren beteiligt sind, verlängere das regelmäßig die Bearbeitungszeiten.

Im Schnitt habe die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Feststellung des Grads einer Schwerbehinderung im vergangenen Jahr 129 Tage gedauert. Werden mit der Antragstellung aber alle medizinischen Unterlagen gleich mit eingereicht und ist keine weitere Begutachtung nötig, liege die Bearbeitungszeit bei etwa 14 Tagen, die schnellste Bearbeitung sei sogar innerhalb von nur fünf Tagen erfolgt. Die teilweise sehr langen Wartezeiten erklärt der Senat mit den begrenzten Kapazitäten bei den für das Versorgungsamt tätigen Außengutachtern.

Insgesamt 27.984 Anträge auf Erst- und Neufeststellung gingen 2018 beim Versorgungsamt ein und 23 088 Ausweise wurden ausgestellt – inklusive Ersatzausstellungen. Die Antragsteller waren 2018 durchschnittlich 59,6 Jahre alt, im Hamburger Versorgungsamt waren 47 Sachbearbeiter mit den Anträgen und dem Ausstellen der Ausweise beschäftigt – sieben weniger als vor zwei Jahren.

Unser Tipp

Aus langjähriger Erfahrung raten die VdK-Rechtsberater Mitgliedern, die einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen, sich auf eine Wartezeit von vier bis fünf Monaten einzustellen.

scb

Schlagworte Schwer­behindertenausweis | Antragstellung | Wartezeit | Anerkennung einer Schwerbehinderung

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