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Im Alter oder bei einer Behinderung selbstständig in den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist häufig mit Umbauten und hohen Kosten verbunden. Doch es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten.
Wer eine Behinderung hat oder älter wird, möchte trotz aller Einschränkungen so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause leben. Wenn das Treppensteigen schwieriger wird oder mit dem Rollator beziehungsweise Rollstuhl bereits einzelne Stufen zum unüberwindbaren Hindernis werden, ist ein barrierefreies Umfeld erforderlich. Vielleicht reicht es zu Anfang noch aus, Stolperfallen wie Teppiche oder Türschwellen zu beseitigen und Stützgriffe anzubauen. Doch schnell sind diese Hilfen allein nicht mehr ausreichend.
Einen barrierefreien Wohnraum zu schaffen, damit pflegebedürftige Personen zu Hause bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen, setzt nicht selten einen Umbau voraus. Die Kosten sprengen jedoch häufig das Budget der Betroffenen. Für die einzelnen Maßnahmen kann daher von verschiedenen Stellen finanzielle Unterstützung beantragt werden. Wir zeigen einige Möglichkeiten auf.
Für alle Fördermaßnahmen gilt aber: Vor der Anschaffung unbedingt zuerst den Antrag stellen und die Genehmigung auf mögliche Zuschüsse abwarten. Sonst kann die Anfrage abgelehnt werden und der Betroffene muss die Kosten selbst tragen.
Personen mit einem Pflegegrad können bei der Pflegekasse einen Zuschuss für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ beantragen, wenn dadurch die Pflege zu Hause erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht wird. Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades wird ein Zuschuss von bis zu 4000 Euro gezahlt. Er kann zum Beispiel für eine Verbreiterung der Türen verwendet werden oder um eine ebenerdige Dusche, unterfahrbare Möbel in der Küche oder Lichtschalter in Greifhöhe zu installieren. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, wird der Zuschuss addiert, maximal auf 16.000 Euro. Bei einem Umzug in eine barrierearme Wohnung, etwa vom Obergeschoss ins Erdgeschoss, kann ein Zuschuss zu den Umzugskosten gezahlt werden.
Wenn es um einen alters- oder behindertengerechten Umbau der Wohnung geht, kann auch die Krankenkasse unterstützend weiterhelfen. Werden beispielsweise Stützgriffe am Waschbecken, ein Badewannenlift oder eine Sitzerhöhung für die Toilette benötigt? Dann ist die Vorgehensweise wie folgt: Zunächst muss ein Arzt die Heil- und Hilfsmittel verordnen. Dazu sollte er möglichst genau begründen, warum etwas gebraucht wird. Anschließend werden Rezept und Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht. Erst nach der Genehmigung sollten die Hilfsmittel gekauft werden, damit der Patient nicht in Vorkasse treten muss.
Die Förderprogramme für barrierefreies Wohnen und deren Voraussetzungen sind je nach Bundesland verschieden. Meist handelt es sich um Darlehen oder Zuschüsse, die einkommensabhängig gewährt werden. In Hamburg unterstützt zum Beispiel die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) sowohl Ältere als auch Menschen mit Behinderung, wenn sie Barrieren in der eigenen Wohnung reduzieren möchten, etwa beim Umbau des Badezimmers. Gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet die Bank auch zinsgünstige Darlehen. Allen Hamburgerinnen und Hamburgern steht zudem das Beratungsangebot des Vereins „Barrierefrei Leben“ – der eng mit dem VdK zusammenarbeitet – kostenfrei zur Verfügung.
Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, sollte sich um diese Art der finanziellen Unterstützung bemühen. Mit der sogenannten Wohnungshilfe können (Um-)Baumaßnahmen finanziert werden, die zum Erhalt oder zur Beschaffung eines Arbeitsplatzes beitragen. Dazu gehört etwa eine Verbreiterung von Türen und Toreinfahrten oder der Einbau von Garagen und Türöffnern, Hebebühnen sowie Aufzügen, damit behinderte Personen ihren Arbeitsplatz barrierefrei und so selbstständig wie möglich erreichen können.
Voraussetzung: Der Antragsteller ist schwerbehindert und berufstätig beziehungsweise erwerbsfähig. Die Kosten tragen dann die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt.
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse von bis zu 6250 Euro für Umbauten, die Barrieren reduzieren. Beispiele wären hier eine neue Raumaufteilung von Wohn- und Schlafräumen, ein Umbau des Badezimmers mit ebenerdiger Dusche oder Verbesserungen bei der Orientierung und Kommunikation durch Beleuchtung und Bewegungsmelder oder Notrufsysteme. Die zwei Programme mit den Nummern 159 und 455 sind dabei speziell auf altersgerechtes Wohnen ausgerichtet.
Für Grundsicherungs- und Hartz-IV-Empfänger gibt es beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt die Möglichkeit, einen Umbau zu beantragen. Die Ämter verlangen dafür – zusammen mit dem Antrag – einen Kostenvoranschlag für die Baumaßnahmen sowie einen Nachweis darüber, dass zuvor intensiv nach einer barrierefreien Wohnung gesucht wurde. Häufig bekommt der Antragsteller zudem Besuch vom Gesundheitsamt, denn man muss ebenfalls nachweisen, dass ein Umbau tatsächlich notwendig ist. Die Sozialhilfeträger übernehmen die Kosten allerdings nur, wenn alle zuvor genannten Möglichkeiten (Kranken-, Pflegekasse, Teilhabeleistungen usw.) erschöpft sind.
Diese Sozialleistung bezieht sich speziell auf eine Förderung des Wohnraums von Menschen mit einer Schwerbehinderung. Sie ist zu deren Eingliederung in die Gesellschaft gedacht, wenn geistige, seelische oder körperliche Beeinträchtigungen vorliegen. Mit einem Darlehen oder finanziellen Zuschüssen soll hier Wohnraum umgebaut oder besser ausgestattet werden, etwa durch behindertengerechte Küchen, Bäder, Rampen oder andere Einrichtungsgegenstände. Eine möglichst selbstständige Lebensführung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind die Ziele dieser Maßnahmen. Aber auch hier gilt die Voraussetzung, dass die Eingliederungshilfe erst gewährleistet wird, wenn die bereits aufgeführten Alternativen schon in Anspruch genommen wurden oder nicht in Frage kommen.
Wenn weder Kranken- oder Pflegekasse noch die zuständigen Ämter die Kosten für einen alters- oder behindertengerechten Umbau übernehmen, kann eine Steuerermäßigung weiterhelfen. Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 33 EStG) können Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen im Internet unter:
www.vdk.de/permalink/75850
Mehr zu dem Angebot von „Barrierefrei Leben e. V.“ unter:
www.barrierefrei-leben.de
Christina Diekmann
Schlagworte Umbauen | Wohnungsanpassung | barrierefrei Bauen | Zuschüsse | Pflegekasse | KfW-Fördermittel | Eingliederungshilfe | Wohnungshilfe | Altersgerecht umbauen
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