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Um die vielfältigen Erfahrungen aus unterschiedlichsten Berufsfeldern mit in Gerichtsverhandlungen einzubringen, stehen den hauptamtlichen Richtern an den Sozialgerichten auch ehrenamtliche Richter zur Seite. Für dieses Amt werden Interessenten gesucht.
Die ehrenamtlichen Richter werden den jeweiligen Sachgebieten in den Kammern des Sozialgerichts oder den Senaten des Landessozialgerichts zugeordnet. Sie können beispielsweise aus dem Kreis der Versicherten oder der Arbeitgeber, der Kassenärzte oder der mit den Belangen behinderter Menschen besonders vertrauten Personen stammen. So soll sichergestellt werden, dass an den Entscheidungen der Sozialgerichte Personen mitwirken, die mit der jeweiligen Materie vertraut sind.
Nach den Bestimmungen des Sozialgerichtsgesetzes hat der Hamburger Landesverband des Sozialverbands VdK das Recht, Bürgerinnen und Bürger aus der Hansestadt als ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht vorzuschlagen. Dieses Ehrenamt steht grundsätzlich allen Interessierten offen, die diese persönlichen Voraussetzungen erfüllen:
Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Die ehrenamtlichen Richter in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung können nur Versicherte und Arbeitgeber sein.
Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Versicherten kann auch sein, wer arbeitslos ist oder Rente aus einer Versicherung bezieht. Ehrenamtlicher Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer kann auch sein, wer arbeitslos ist. Ehrenamtlicher Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber kann auch sein, wer vorübergehend oder zu gewissen Zeiten des Jahres keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Die ehrenamtlichen Richter sollen im Bezirk des Sozialgerichts wohnen oder ihren Betriebssitz haben oder beschäftigt sein.
Besondere Kenntnisse im Sozialrecht werden grundsätzlich nicht vorausgesetzt, dennoch ist es sinnvoll, sich über die umfangreichen Regelungen zumindest einen Überblick zu verschaffen.
Die ehrenamtlichen Richter werden der Hamburger Justizbehörde von Tarifpartnern oder Interessenverbänden wie dem VdK vorgeschlagen und für eine Dauer von fünf Jahren berufen. Auch wer das Amt schon einmal innehatte, kann erneut berufen werden. Vor dem ersten Einsatz werden die ehrenamtlichen Richter vereidigt. Erfüllt ein ehrenamtlicher Richter die Voraussetzungen für das Amt nicht mehr, wird er hiervon entbunden.
Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Arbeit hat, kann sich per E-Mail (hamburg@vdk.de ) beim VdK Hamburg melden. Wenn es genug Interessenten gibt, wird der Landesverband eine Informationsveranstaltung organisieren, um die Aufgaben des Ehrenamts zu beschreiben und auch um die Mitglieder kennenzulernen, die diese Aufgaben übernehmen möchten.
scb
Schlagworte Ehrenamtliche Richter | Sozialrecht
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