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Kürzlich beschloss die Hamburger Bürgerschaft das Hamburgische Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz des Bundes. (Wir berichteten in der April-Ausgabe.) Damit soll die Zahl der Organspenden deutlich gesteigert werden. Denn nur ein kleiner Teil der potenziell möglichen Organspenden wurden in den letzten Jahren in Hamburgs Krankenhäusern tatsächlich realisiert.
Das neue Landesgesetz verpflichtet Hamburger Krankenhäuser besonders qualifizierte Transplantationsbeauftragte zu bestimmen und macht klare Vorgaben zu deren Qualifikation, Kompetenzen und Freistellung von anderen Aufgaben. Zusätzlich beinhaltet das neue Gesetz eine Berichtspflicht der Krankenhäuser über mögliche und realisierte Organentnahmen an die Gesundheitsbehörde.
Nach Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) versterben in Hamburgs Kliniken jährlich circa 1.500 Personen, die möglicherweise für eine Organspende in Betracht kämen. 36 Prozent der Bevölkerung haben einen Organspendeausweis. 2017 wurden in Hamburg nur von 24 Personen Organe für eine Spende entnommen. Dieser Diskrepanz will das neue Landesgesetz entgegenwirken. Eine tragende Rolle hierbei kommt den Transplantationsbeauftragten zu. Die 22 Krankenhäuser in Hamburg, die Organentnahmen durchführen, müssen künftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen, in größeren Häusern müssen mindestens zwei Transplantationsbeauftragte eingesetzt werden.
pm
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