Verbrauchertipp - Wer kann beim Rundfunkbeitrag sparen?

Egal ob morgens über das Radio, am Tag mit Online-Nachrichten oder abends im Fernsehen – durch die Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden wir in Deutschland immer informiert und auf dem Laufenden gehalten. Das kostet natürlich. Dabei spielt es keine Rolle, wie häufig welche Medien genutzt werden und wie viele Personen zusammenleben. Pro Wohnung wird ein Beitrag von 17,50 Euro im Monat fällig. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Symbolbild Kofferradio
Einige Personengruppen sind von der Rundfunkgebühr befreit.

Bestimmte Personengruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen Menschen mit Behinderung, Empfänger von Sozialhilfe, Bewohner in Pflegeheimen und zum Teil auch Schüler, Studenten und Auszubildende. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Von der Rundfunkgebühr befreit sind taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe sowie ­Sonderfürsorgeberechtigte nach Paragraf 27e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Ermäßigungen erhalten blinde, dauerhaft sehbehinderte, gehörlose und hörgeschädigte sowie Menschen mit einem ständigen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 Prozent und dem Merkzeichen „RF“. Sie zahlen ein Drittel des monat­lichen Beitrags, derzeit 5,83 Euro.

Für die Ermäßigung reicht neben dem Antragsformular (siehe Kasten) eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder der Bescheinigung über das Merkzeichen „RF“. Um sich befreien zu lassen, sind Kopien der jeweiligen Bescheinigungen erforderlich. Die Dauer der Ermäßigung oder Befreiung richtet sich danach, wie lan-ge der vorgelegte Nachweis gültig ist. Von der Ersparnis profitieren auch der mit im Haushalt lebende Partner sowie Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sie zahlen keinen extra Beitrag.

Einen Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag hat außerdem, wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Blindenhilfe, Pflegegeld oder Pflegezulagen sowie Hilfe zur Pflege erhält. Füllen Sie dazu das Formular aus und reichen den Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung der Behörde in Kopie ein. Wie lange die Befreiung gilt, hängt vom jeweiligen Bescheid ab, maximal jedoch drei Jahre. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden. Auch hier gilt: Partner und Kinder bis 25 Jahre, die im selben Haushalt leben, müssen keinen zusätzlichen Beitrag zahlen.

Befreit werden kann auch, wer auf Sozialleistungen verzichtet, obwohl sie ihm zustehen. Dann tritt ein sogenannter Härtefall in Kraft. Nicht freigestellt werden dagegen Empfänger von Übergangsgeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I.

Pflegeheim

Vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit sind Personen, die in einem Pflegeheim oder einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung leben. Wenn Sie Ihre Wohnung auflösen, um in eine dieser Einrichtungen zu ziehen oder einem Angehörigen dabei helfen, können Sie die Rundfunkgebühr abmelden. Wichtig ist dabei, dass die zuständige Pflegeeinrichtung die Angaben auf dem Formular (siehe Kasten) bestätigt.

Wer noch bei den Eltern lebt, zahlt keinen extra Beitrag. Erhalten junge Erwachsene eine staatliche Förderung, also BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe, können sie sich befreien lassen (siehe Kasten). Andernfalls gilt Beitragspflicht, entweder für eine Wohngemeinschaft oder – in einem Studentenwohnheim – für ein Zimmer.

Antrag stellen!

Die Befreiung oder Ermäßigung muss immer direkt beim Beitragsservice beantragt werden. Formulare finden Sie auf der ­Internetseite www.rundfunkbeitrag.de sowie bei den zuständigen Behörden in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Christina Diekmann

Schlagworte Verbrauchertipp | Rundfunkbeitrag | Ermäßigung

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

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Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
Der VdK ist die größte Selbsthilfe-Organisation in Deutschland, er setzt sich seit 60 Jahren erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder ein.


Foto: Die Geschäftsstelle des VdK Hamburg
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Stehend in einer Reihe die Mitglieder des Landesvorstands
Landesverbandsvorstand Sozialverband VdK Hamburg
Symbolbild: Ein Treffen von VdK Mitlgiederinnen mit Kaffee und Kuchen
Unsere Ortsverbände organisieren interessante bunte Abende, kulturelle und informative Veranstaltungen.
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Symbolbild: VdK Telefonzentrale
Einen Termin vereinbaren. Sich über die Adresse und die Öffnungs- und Sprechzeiten informieren.

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