Wenn Arzttermine knapp werden

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum zu bestimmten Zeiten einfach kein Termin beim Arzt zu bekommen ist? Schuld ist das sogenannte Regelleistungsvolumen. Das hat nun eine Studie der Universität Hamburg bestätigt.

Symbolfoto: Ein Senior am Empfang einer Arztpraxis
© AOK-Mediendienst

Es ist keine Einbildung, sondern wissenschaftlich bewiesen: In den Monaten März, Juni, September und Dezember wird es für Kassenpatienten problematisch, einen Termin für eine Untersuchung bei ihrem Hausarzt oder gar einem Facharzt zu vereinbaren. Denn am Ende eines jeden Quartals beginnt das große Sparen.

Quartalsende

Auf die Frage nach einem Termin lautet daher nicht selten die Gegenfrage der Sprechstundenhilfe: „Und in welcher Kasse sind Sie?“. Dies hat für die Praxen einen besonderen Grund: Knapp 70 Prozent aller Leistungen, die Ärzte anbieten und die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden, unterliegen dem sogenannten Regelleistungsvolumen. Im Klartext bedeutet das: Berät oder untersucht ein Arzt im Quartal mehr Patientinnen und Patienten, als die Kasse vorgegeben hat, erhält er weniger Geld für die erbrachte Leistung.

Bei Hausärzten ist das Budget noch begrenzter: Hier unterliegen sogar mehr als 86 Prozent der Untersuchungen dieser Obergrenze. Und so kommt es, dass gesetzlich Versicherte am Ende eines Quartals häufig auf Bereitschaftsdienste ausweichen müssen.

Ungleichbehandlung

Ganz anders sieht es dagegen bei Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen von Krebspatienten oder Schwangeren sowie ambulanten Operationen aus. Hierfür gibt es ein extra Budget, sodass die Ärzte immer dasselbe Geld von den Krankenkassen erhalten, unabhängig von der Menge der Untersuchungen. Und auch für Privatpatienten gibt es keine Einschränkungen.

In einigen skandinavischen Ländern wurde das Problem der Kostenabrechnung zum Quartalsende auf andere Weise gelöst. Viele ambulante Ärzte erhalten hier ein festes Monatsgehalt und werden nicht nach der Anzahl ihrer Termine bezahlt.

Schlagworte Arzttermin | Ungleichbehandlung

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

Der VdK in den sozialen Medien

Der VdK Deutschland bei Instagram


Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
Der VdK ist die größte Selbsthilfe-Organisation in Deutschland, er setzt sich seit 60 Jahren erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder ein.


Foto: Die Geschäftsstelle des VdK Hamburg
Wenn Sie in einem Bereich des Sozialrechts Rat, Hilfe oder Rechtsschutz benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Landesgeschäftsstelle.


Download

Stehend in einer Reihe die Mitglieder des Landesvorstands
Landesverbandsvorstand Sozialverband VdK Hamburg
Symbolbild: Ein Treffen von VdK Mitlgiederinnen mit Kaffee und Kuchen
Unsere Ortsverbände organisieren interessante bunte Abende, kulturelle und informative Veranstaltungen.
Blick auf die Kaffeetafel
Hier informieren wir Sie über aktuelle Veranstaltungen und Versammlungen der Ortsverbände.
Blick auf einen Hamburger Seniorentag
Download der Satzung des Sozialverbandes VdK Hamburg
Symbolbild: VdK Telefonzentrale
Einen Termin vereinbaren. Sich über die Adresse und die Öffnungs- und Sprechzeiten informieren.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.