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Haben Sie sich auch schon mal gefragt, warum zu bestimmten Zeiten einfach kein Termin beim Arzt zu bekommen ist? Schuld ist das sogenannte Regelleistungsvolumen. Das hat nun eine Studie der Universität Hamburg bestätigt.
Es ist keine Einbildung, sondern wissenschaftlich bewiesen: In den Monaten März, Juni, September und Dezember wird es für Kassenpatienten problematisch, einen Termin für eine Untersuchung bei ihrem Hausarzt oder gar einem Facharzt zu vereinbaren. Denn am Ende eines jeden Quartals beginnt das große Sparen.
Auf die Frage nach einem Termin lautet daher nicht selten die Gegenfrage der Sprechstundenhilfe: „Und in welcher Kasse sind Sie?“. Dies hat für die Praxen einen besonderen Grund: Knapp 70 Prozent aller Leistungen, die Ärzte anbieten und die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden, unterliegen dem sogenannten Regelleistungsvolumen. Im Klartext bedeutet das: Berät oder untersucht ein Arzt im Quartal mehr Patientinnen und Patienten, als die Kasse vorgegeben hat, erhält er weniger Geld für die erbrachte Leistung.
Bei Hausärzten ist das Budget noch begrenzter: Hier unterliegen sogar mehr als 86 Prozent der Untersuchungen dieser Obergrenze. Und so kommt es, dass gesetzlich Versicherte am Ende eines Quartals häufig auf Bereitschaftsdienste ausweichen müssen.
Ganz anders sieht es dagegen bei Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungen von Krebspatienten oder Schwangeren sowie ambulanten Operationen aus. Hierfür gibt es ein extra Budget, sodass die Ärzte immer dasselbe Geld von den Krankenkassen erhalten, unabhängig von der Menge der Untersuchungen. Und auch für Privatpatienten gibt es keine Einschränkungen.
In einigen skandinavischen Ländern wurde das Problem der Kostenabrechnung zum Quartalsende auf andere Weise gelöst. Viele ambulante Ärzte erhalten hier ein festes Monatsgehalt und werden nicht nach der Anzahl ihrer Termine bezahlt.
Schlagworte Arzttermin | Ungleichbehandlung
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