Eimsbüttel stärkt Inklusionsbeirat

Die Eimsbütteler Bezirksversammlung stellt zukünftig mehr finanzielle Mittel für die Arbeit des Inklusionsbeirates zur Verfügung. Damit ist nun auch die barrierefreie Arbeit des Beirates gesichert, nachdem seine Einrichtung schon im Februar beschlossen wurde.

Symbolbild zwei Hände mit hochgestreckten Daumen
© niekverlaan/www.pixabay.com

Das Gremium soll Menschen mit Behinderung und Inklusionsbedarf in Zukunft die Möglichkeit geben, sich für ihre Belange im Bezirk einzusetzen. Insgesamt werden auf Antrag der rot-grünen Koalition 10.000 Euro aus bezirklichen Sondermitteln für die Arbeit des Beirates bewilligt. Der Inklusionsbeirat kann dadurch Gelder für den Fall beantragen, dass einzelne seiner Mitglieder bei ihrer Tätigkeit auf Hilfe angewiesen sind. So kann dank der Finanzmittel etwa auf die Vermittlung von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher in den Beratungen des Gremiums zurückgegriffen werden.

Der Inklusionsbeirat hat das Recht, Ersuchen an die Bezirksversammlung zu stellen. Diese werden nach einer Beschlussfassung im Beirat an die Mitglieder der Bezirksversammlung gegeben, die dann diese Anträge an das Bezirks­amt stellen können.

Viermal jährlich wird der Eimsbütteler Inklusionsbeirat tagen. Die erste Sitzung findet am 7. Juni statt.

In den Bezirken Wandsbek und Altona gibt es ebenfalls schon Inklusionsbeiräte. In Harburg wurde der Antrag auf Einrichtung eines solchen kürzlich von der Mehrheit der Bezirksversammlung abgelehnt. Allerdings ist dort schon seit langem die die Behinderten-Arbeitsgemeinschaft Harburg (BAG) aktiv und nimmt diese Funktionen wahr. Auch im Bezirk Bergedorf gibt es eine ähnliche Arbeitsgemeinschaft.

Schlagworte Inklusionsbeiräte | Inklusionsbeirat | Eimsbüttel | Sondermittel

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

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Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
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