Nur E-Scooter mit Plakette dürfen mitfahren

Mehr als zwei Jahre gab es Streit über die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Seit Frühjahr 2017 gilt ein bundesweit einheit­licher Erlass. Die nachstehenden Regelungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) setzen diesen Erlass um.

Symbolbild mit drei E-Scootern
E-Scooter sind beliebt. Sie bieten Sicherheit und entlasten bei Einkäufen. Im Tourismus werden sie inzwischen von kommerziellen Anbietern für geführte Stadttouren genutzt. | © imago/CTK Photo

E-Scooter (auch Elektro-Scooter, Elektromobile oder Seniorenmobile) sind kleine, mehrspurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können. Sie sind zu unterscheiden von Elektro-Rollstühlen.

E-Scooter sind in der Regel deutlich anders konstruiert als E-Rollstühle, sie verfügen zum Beispiel über eine direkte Lenkung. Dadurch sind sie tendenziell länger, schwieriger zu manövrieren und haben mit aufsitzender Person in der Regel auch einen höheren Schwerpunkt und sind damit wesentlich kippanfälliger als Rollstühle. Dadurch besteht eine erhöhte Gefahr für den E-Scooter-Nutzer und andere Fahrgäste. Aus diesem Grund müssen die E-Scooter bestimmten Anforderungen genügen, um im Bus mitgenommen zu werden. E-Rollstühle (auch solche mit Versicherungskennzeichen) werden weiterhin ohne Einschränkung in den Bussen des HVV befördert.

E-Scooter können unter bestimmten Voraussetzungen im Bus mitgenommen werden. Busse, die mit dem E-Scooter genutzt werden können, werden mit einem Piktogramm gekennzeichnet. Sie bieten einen normgerechten Rollstuhlstellplatz gemäß UN/ECE-Regelung, der von drei Seiten gesichert ist. Der E-Scooter und der Nutzer müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Fahrgäste, die mit geeigneten E-Scootern im Bus mitfahren möchten, müssen einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) vorweisen können oder alternativ den Beleg, dass die Krankenkasse die Kosten für den E-Scooter übernommen hat, sowie eine gültige Fahrkarte.

Sie müssen in der Lage sein, selbstständig in den Bus ein- und auszufahren und den E-Scooter korrekt an der Prallfläche im Bus aufzustellen.

Die Busse sind mit einem Piktogramm gekennzeichnet, wenn sie den folgenden Anforderungen genügen:

  • Der Bus bietet einen normgerechten Rollstuhlstellplatz gemäß UN/ECE Regelung Nr. 107. Dieser muss von drei Seiten gesichert sein, von der Fahrzeugseitenwand, der rückwärtigen Anlehnfläche und einer Haltevorrichtung zum Gang hin mit einem Überstand gegenüber der Anlehnfläche von mindestens 28 cm.
  • Die Länge der Aufstellfläche weist mindestens folgende Maße auf: 2 m bei Lage gegenüber der Tür für den Zustieg bzw. 1,50 m bei Lage auf der rechten (Tür-)Seite des Busses. Die jeweiligen Maße können unterschritten werden, wenn im Bus zwei gegenüberliegende Aufstellflächen vorhanden sind.
  • Die Aufstellfläche bzw. der normgerechte Rollstuhlstellplatz sind nicht bereits anderweitig belegt.

Die Bedienungsanleitung des E-Scooters muss einen Hinweis des Herstellers enthalten, dass der E-Scooter im Bus transportiert werden darf. Die E-Scooter werden vom Hersteller mit einer Plakette gekennzeichnet, die zur Mitnahme berechtigt. Nur damit kann belegt werden, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der E-Scooter muss vierrädrig und mit einem auf alle Räder wirkenden Bremssystem gesichert sein.
  • Der E-Scooter darf maximal 1,20 Meter lang sein (keine zusätzlichen Anbauten) und samt aufsitzender Person das Gesamtgewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Er muss für die Rückwärtseinfahrt in den Linienbus geeignet sein und
  • ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit aufweisen, um über eine mit maximal 12 Prozent geneigte Rampe in den Bus ein- und ausfahren zu können, ohne mit der Bodenplatte am Übergang von der Rampe ins Fahrzeug anzustoßen.
  • Er benötigt die Zulassung für auf den E-Scooter mit aufsitzender Person bei rückwärtsgerichteter Aufstellung an der Anlehnfläche wirkende Kräfte von bis zu 0,8 Gramm bei Gefahrbremsung beziehungsweise 0,5 Gramm Querkräfte bei Kurvenfahrt.

Anspruch auf Mitnahme?

Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des E-Scooters in den Verkehrsmitteln des HVV besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des HVV entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können E-Scooter von der Mitnahme ausgeschlossen werden.

In den Bussen des HVV ist die Beförderung auf die Anzahl der nach EU-Richtlinie ausgestatteten Rollstuhlstellplätze beschränkt. In der Regel verfügen die Busse über nur einen Aufstellplatz für Rollstühle, dementsprechend kann auch nur ein E-Scooter sicher befördert werden.

Schulungen

Es wird empfohlen, in einer Schulung das Ein- und Ausfahren sowie das korrekte Aufstellen im Bus zu trainieren. Informationen darüber erhalten Sie bei der Mobili-tätsberatung für Senioren unter Telefon (0 40) 68 98 98 68-0 (dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr).

Informationen zu Einzeltrainings finden Sie unter www.lagh-hamburg.de, Termine können unter Telefon (0 40) 65 04 01 27 vereinbart werden.

Aktuelle Informationen auf www.hvv.de unter „Service/Mobilität für alle“ und unter Telefon (0 40) 1 94 49.

Schlagworte E-Scooter | Plakette | HVV

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