Springen Sie direkt:
Mehr als zwei Jahre gab es Streit über die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Seit Frühjahr 2017 gilt ein bundesweit einheitlicher Erlass. Die nachstehenden Regelungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) setzen diesen Erlass um.
E-Scooter (auch Elektro-Scooter, Elektromobile oder Seniorenmobile) sind kleine, mehrspurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können. Sie sind zu unterscheiden von Elektro-Rollstühlen.
E-Scooter sind in der Regel deutlich anders konstruiert als E-Rollstühle, sie verfügen zum Beispiel über eine direkte Lenkung. Dadurch sind sie tendenziell länger, schwieriger zu manövrieren und haben mit aufsitzender Person in der Regel auch einen höheren Schwerpunkt und sind damit wesentlich kippanfälliger als Rollstühle. Dadurch besteht eine erhöhte Gefahr für den E-Scooter-Nutzer und andere Fahrgäste. Aus diesem Grund müssen die E-Scooter bestimmten Anforderungen genügen, um im Bus mitgenommen zu werden. E-Rollstühle (auch solche mit Versicherungskennzeichen) werden weiterhin ohne Einschränkung in den Bussen des HVV befördert.
E-Scooter können unter bestimmten Voraussetzungen im Bus mitgenommen werden. Busse, die mit dem E-Scooter genutzt werden können, werden mit einem Piktogramm gekennzeichnet. Sie bieten einen normgerechten Rollstuhlstellplatz gemäß UN/ECE-Regelung, der von drei Seiten gesichert ist. Der E-Scooter und der Nutzer müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Fahrgäste, die mit geeigneten E-Scootern im Bus mitfahren möchten, müssen einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (gehbehindert) vorweisen können oder alternativ den Beleg, dass die Krankenkasse die Kosten für den E-Scooter übernommen hat, sowie eine gültige Fahrkarte.
Sie müssen in der Lage sein, selbstständig in den Bus ein- und auszufahren und den E-Scooter korrekt an der Prallfläche im Bus aufzustellen.
Die Busse sind mit einem Piktogramm gekennzeichnet, wenn sie den folgenden Anforderungen genügen:
Die Bedienungsanleitung des E-Scooters muss einen Hinweis des Herstellers enthalten, dass der E-Scooter im Bus transportiert werden darf. Die E-Scooter werden vom Hersteller mit einer Plakette gekennzeichnet, die zur Mitnahme berechtigt. Nur damit kann belegt werden, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des E-Scooters in den Verkehrsmitteln des HVV besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des HVV entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können E-Scooter von der Mitnahme ausgeschlossen werden.
In den Bussen des HVV ist die Beförderung auf die Anzahl der nach EU-Richtlinie ausgestatteten Rollstuhlstellplätze beschränkt. In der Regel verfügen die Busse über nur einen Aufstellplatz für Rollstühle, dementsprechend kann auch nur ein E-Scooter sicher befördert werden.
Es wird empfohlen, in einer Schulung das Ein- und Ausfahren sowie das korrekte Aufstellen im Bus zu trainieren. Informationen darüber erhalten Sie bei der Mobili-tätsberatung für Senioren unter Telefon (0 40) 68 98 98 68-0 (dienstags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr).
Informationen zu Einzeltrainings finden Sie unter www.lagh-hamburg.de, Termine können unter Telefon (0 40) 65 04 01 27 vereinbart werden.
Aktuelle Informationen auf www.hvv.de unter „Service/Mobilität für alle“ und unter Telefon (0 40) 1 94 49.
Der VdK Deutschland bei Instagram
Kurzinformation über unseren Verband – leicht verständlich zum Weiterreichen und Mitführen.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//hamburg/pages/74906/nur_e-scooter_mit_plakette_duerfen_mitfahren":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.