Mitgliedsbeitrag übernimmt die Stadt

Zwischen der Sozialbehörde und den Hamburger Mietervereinen „Interessenverband Mieterschutz e. V.“, „Mieter helfen Mietern e. V.““ und „Mieterverein zu Hamburg von 1890 e. V.““ besteht seit Jahren eine Kooperationsvereinbarung. Zusammen mit der Sozialbehörde haben die drei Mietervereine Bilanz des Jahres 2017 gezogen.

Symbolbild Mehrgeschossiges Wohnhaus
„Auch wenn die Miete aus staatlichen Leistungen übernommen wird, sind die Mieter nicht rechtlos“ | © karl-herl/www.pixabay.de

Auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung wurden 2017 insgesamt 1.439 neue Mitgliedschaften verzeichnet. Die Stadt hat Mitgliedsbeiträge in Höhe von rund 59.300 Euro übernommen.

Mit Hilfe der Mietervereine konnten unter anderem Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen überprüft werden. Dies führte dazu, dass rund 190.000 Euro, die von Vermietern 2017 in Rechnung gestellt worden waren, von den Mietern nicht gezahlt werden mussten. Diese Beträge hätten ansonsten als Kosten der Unterkunft durch die Stadt getragen werden müssen.

Konnte eine Mieterhöhung ganz oder teilweise abgewehrt werden, wirkt dieser Effekt auch in den Folgejahren fort. Ohne die Prüfung hätte die höhere Miete weitergezahlt werden müssen und dies wäre darüber hinaus Grundlage für künftige Mieterhöhungen gewesen.

„Auch wenn die Miete aus staatlichen Leistungen übernommen wird, sind die Mieter nicht rechtlos“, erklärt Senatorin Melanie Leonhard. „Die Kooperation mit den Mietervereinen stärkt Mieter, sich aktiv um eigene Belange zu kümmern und wirtschaftlich zu handeln.“ Auch die Verwaltung profitiere fachlich von dieser Kooperation. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter könnten sich über eine spezielle Hotline schnellen mietrechtlichen Rat einholen. Seit 2010 konnten durch die Kooperation Ausgaben in Höhe von rund einer Million Euro vermieden werden.

Wer hat Anspruch?

Mieter, die Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können mit Hilfe einer beitragsfreien Mitgliedschaft in den Mietervereinen ihre Mieten sowie Betriebskosten überprüfen lassen.
Die leistungsberechtigten Mieter können sich an ihre Sachbearbeiterin oder ihren Sachbearbeiter im Jobcenter oder im Fachamt für Grundsicherung und Soziales wenden. Diese übernehmen dann den Beitrag für die Mitgliedschaft.

Schlagworte Hamburger Mietervereine | Interessenverband Mieterschutz | Mitgliedsbeitrag | Kostenübernahme

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