Hamburgs Beamte haben bald die Wahl

Die Stadt Hamburg öffnet mit einer pauschalen Beihilfe die gesetz­liche Krankenversicherung (GKV) für seine Beamten. Dazu hat der Senat Mitte Dezember einen Gesetzentwurf beschlossen. Hamburg schafft diese Möglichkeit als erstes Bundesland.

Symbolbild Über eine offene Hand schwebt ein Glaskugel
© Tumisu/pixabay.com

Mit der Regelung erhalten Beamtinnen und Beamte auf Wunsch ab 1. August 2018 statt individueller Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung. „Mit der bundesweit einmaligen Regelung schreibt Hamburg Sozialgeschichte“, sagt Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz zum Gesetzentwurf. „Ein moderner Sozialstaat sichert alle gleichermaßen ab und grenzt niemanden aus. Hamburg leistet mit der Reform einen Beitrag, das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen. Wir wollen ein fairer Arbeitgeber sein, der nicht auf Kosten gesetzlich versicherter Beamter spart“, so Scholz.

Beamtinnen und Beamte sind bislang faktisch gezwungen, sich ergänzend zur Beihilfe privat zu versichern, da es in der GKV dazu keine Möglichkeit gibt. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung musste bisher von ihnen in vollem Umfang selbst getragen werden. Mit dem vom Senat beschlossenen Reformvorschlag wird nun die hamburgische Beihilfe GKV-kompatibel ausgestaltet. Beamtinnen und Beamte können auf Wunsch die Beihilfe als Pauschale erhalten, die sich am hälftigen Krankenversicherungsbeitrag bemisst. Die Beihilfe entspricht damit den Arbeitgeberbeiträgen zur GKV für Angestellte. Beamtinnen und Beamte erhalten damit auch erstmals Zugang zur Familienmitversicherung und müssen bei Vorerkrankungen keine Risikozuschläge mehr zahlen.

„Die Hamburger Beihilfereform ist ein wichtiger Schritt zur sozialen Gerechtigkeit und Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten“, so Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Die bisherige Regelung hat insbesondere Kinderreiche, Teilzeitbeschäftigte, chronisch Kranke oder Beamtinnen und Beamte mit Behinderung benachteiligt“, erklärt die Gesundheits­senatorin. Zu den Gesprächen auf Bundesebene fügt sie hinzu: „Hamburg legt vor. Nun ist es an der Zeit, dass Beamtinnen und Beamte bundesweit von der Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung Gebrauch machen können. Deshalb setze ich auch auf eine bundeseinheitliche Lösung im Beitragsrecht der GKV.“

Wechseln nicht möglich

Die neue Regelung richtet sich in erster Linie an bereits gesetzlich versicherte und neue Beamtinnen und Beamte. Für langjährige Beamte ist ein Wechsel aufgrund des derzeitigen Krankenversicherungsrechts nicht mehr möglich. Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig, aber endgültig, einen Wechsel zurück gibt es nicht.

Damit will die Stadt „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde. In der Solidargemeinschaft der GKV unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die kranken, im Versicherungssystem der PKV würden so in „gesunden Zeiten“ Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Beides funktioniere nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft.

Schlagworte Krankenversicherung | GKV-Mitgliedschaft

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