Auch private Dienstleister sollen zur Inklusion verpflichtet werden

Es ist höchste Zeit für ein barrierefreies Deutschland. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle gefordert. Auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen müssen deshalb endlich zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, lautet eine aktuelle Forderung der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder.

Symbolfoto: Ein Mann im Rollstuhl steht am Fuß einer Treppe
© imago/McPHOTO

Der Sozialverband VdK Deutschland sieht sich damit auf ganzer Linie bestätigt. Seit Anfang 2016 macht die bundesweite VdK-Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ auf Missstände aufmerksam: Stufen zu Arztpraxen und Restaurants, TV-Sendungen ohne Untertitel und Gebärdensprache, nicht barrierefreie Automaten in Banken und an Bahnhöfen.

Inklusive Gesellschaft ist noch weit entfernt

Rund 2000 Barrieren wurden dem VdK seit dem Start der Kampagne Anfang 2016 gemeldet, darunter auch viele aus dem privatwirtschaftlichen Bereich. „Das zeigt, dass wir von einer inklusiven Gesellschaft noch weit entfernt sind“, so VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

Privatwirtschaft noch nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet

Während Behörden und Verwaltungen zur Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet sind, ist die Privatwirtschaft davon ausgenommen – in der Hoffnung, dass Unternehmen von sich aus Barrieren abbauen und keine neuen schaffen. „Das Prinzip Freiwilligkeit funktioniert hier aber nicht“, so die VdK-Präsidentin. Es brauche einheitliche Vorgaben, verbindliche Fristen und ein Investitionsprogramm des Bundes von 800 Millionen Euro im Jahr.

Alle Menschen profitieren von Barrierefreiheit

Davon würden nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Ältere, Eltern, Kinder sowie alle, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, profitieren. Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können.

Schlagworte Behindertenpolitik | Inklusion

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

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Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
Der VdK ist die größte Selbsthilfe-Organisation in Deutschland, er setzt sich seit 60 Jahren erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder ein.


Foto: Die Geschäftsstelle des VdK Hamburg
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Stehend in einer Reihe die Mitglieder des Landesvorstands
Landesverbandsvorstand Sozialverband VdK Hamburg
Symbolbild: Ein Treffen von VdK Mitlgiederinnen mit Kaffee und Kuchen
Unsere Ortsverbände organisieren interessante bunte Abende, kulturelle und informative Veranstaltungen.
Blick auf die Kaffeetafel
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Blick auf einen Hamburger Seniorentag
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Symbolbild: VdK Telefonzentrale
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