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Der Bundesgerichtshof hat in 2016 einen viel beachteten Beschluss zu den Anforderungen an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gefasst (Az.: XII ZB 61/16). Es handelt sich dabei um eine äußerst vielschichtige und komplizierte Entscheidung, die in weiten Teilen der Öffentlichkeit zu großer Verunsicherung geführt hatte.
Diese betrifft vorrangig die Frage, ob die bereits abgefassten Vollmachten und Verfügungen den neuen Anforderungen künftig noch genügen. Diejenigen, die hierzu die alte Version der VdK-Broschüre „Ein Augenblick kann alles ändern …“ (50. Auflage, 167.000 Exemplare) genutzt haben, haben bei korrektem Ausfüllen in der Regel wesentliche Kriterien bereits erfüllt. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Ärzte zukünftig genauer hinsehen und prüfen werden, bevor sie dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gegebenenfalls zustimmen.
Um damit verbundenen Komplikationen vorzubeugen, haben wir ein Informationsblatt für die Broschüre entwickelt, welches die wichtigsten Konsequenzen aus dem Beschluss hinsichtlich einer korrekten Abfassung von Vollmachten und Verfügungen beinhaltet.
Aus dem Gerichtsurteil ergeben sich aus unserer Sicht folgende Anforderungen, die in dem Informationsblatt enthalten sind:
Zudem haben wir eine aktuelle Version der Broschüre „Ein Augenblick kann alles ändern …“ 2016 (51. Auflage, 167.000 bis 169.000 Exemplare) erstellt, welche die Konsequenzen aus dem BGH-Beschluss berücksichtigt.
Wer also noch keine Vollmachten oder Verfügungen erstellt hat oder aber keine nachträglichen Ergänzungen vornehmen möchte, kann auf die aktuelle Broschüre zurückgreifen. Sie kann telefonisch beim Sozialverband VdK Hamburg oder per E-Mail angefordert werden, kostet drei Euro plus Versand und beinhaltet weiterhin die dreiteilige Gliederung in Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit den dazugehörigen Formularen und einer kartonierten Notfallkarte. Sie berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung 2016 und präzisiert an entscheidenden Stellen die Vollmachten und Verfügungen im Detail.
Da eine regelmäßige Überprüfung der in der Vergangenheit erstellten Vollmachten und Verfügungen ohnehin angezeigt ist, stellt die Nutzung der aktuellen Version von „Ein Augenblick kann alles ändern …“ eine echte, sehr viel einfachere Alternative gegenüber einer nachträglichen Ergänzung der vorliegenden Broschüre dar.
KONTAKT
Die VdK-Vorsorgebroschüre „Ein Augenblick kann alles ändern“ 2016 kostet drei Euro plus Versand. Bestellen Sie unter
Telefon (0 40) 40 19 49-0
E-Mail hamburg@vdk.de
Georg Steinhoff
Schlagworte Vorsorgebroschüre | Vorsorgevollmacht | Patientenverfügung
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