VdK-Vorsorgebroschüre bei uns erhältlich

Der Bundesgerichtshof hat im letzten Jahr einen viel beachteten Beschluss zu den Anforderungen an Vorsorgevollmachten und Pa­tientenverfügungen im Zusammenhang mit dem Abbruch ­lebenserhaltender Maßnahmen gefasst (Az.: XII ZB 61/16). Es handelt sich dabei um eine äußerst vielschichtige und komplizierte Entscheidung, die in weiten Teilen der Öffentlichkeit zu großer Verunsicherung geführt hatte.

Titelbild zur Broschüure Ein Augenblick kann alles verändern
Unsere Vorsorgebroschüre ist zum Preis von drei Euro erhältlich.

Diese betrifft vorrangig die Frage, ob die bereits abgefassten Vollmachten und Verfügungen den neuen Anforderungen künftig noch genügen. Diejenigen, die hierzu die alte Version der VdK-Broschüre „Ein Augenblick kann alles ändern …“ (50. Auflage, 167.000 Exemplare) genutzt haben, haben bei korrektem Ausfüllen in der Regel wesentliche Kriterien bereits erfüllt. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Ärzte zukünftig genauer hinsehen und prüfen werden, bevor sie dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gegebenenfalls zustimmen.

Um damit verbundenen Komplikationen vorzubeugen, haben wir ein Informationsblatt für die Broschüre entwickelt, welches die wichtigsten Konsequenzen aus dem Beschluss hinsichtlich einer korrekten Abfassung von Vollmachten und Verfügungen beinhaltet.

Aus dem Gerichtsurteil ergeben sich aus unserer Sicht folgende Anforderungen, die in dem Informationsblatt enthalten sind:

  • Texte für Vollmachten und Verfügungen sollten in Bezug auf die (befürchteten) gesundheitlichen Situationen und Krankheiten wie auch auf die (gewünschten/nicht gewünschten) ärztlichen Maßnahmen so präzise wie möglich formuliert werden.
  • Es sollte klargestellt werden, ob ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auch dann gewünscht wird, wenn dies eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes sowie eine indirekte Verkürzung der Lebenszeit nach sich ziehen kann.
  • Wir empfehlen zudem, im Falle einer Kombination aus Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (oder Betreuungsverfügung) jeweils dieselben Personen zu beauftragen, um widersprüchlichen Interpretationen und Vorgehensweisen vorzubeugen. Bevollmächtigte Personen beziehungsweise rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sollten die Wünsche der vollmachtgebenden Person, die in der Patientenverfügung genannt sind, in Bezug auf die medizinische Behandlung am Lebensende kennen und auch akzeptieren.
  • Wir raten dringend, etwaig verfasste Vollmachten und Verfügungen darauf hin zu prüfen, ob auch diesen Kriterien entsprochen wurde, und gegebenenfalls Ergänzungen vorzunehmen. Falls Sie möchten, ­können Sie Ergänzungen Ihrer Verfügung im Formular „Patientenverfügung“ (Seite 2 von 4) ergänzen oder auf einem zusätzlichen Blatt, versehen mit Datum und Unterschrift, vornehmen und der Patientenverfügung beilegen.
  • Ferner empfehlen wir, sich bei Bedarf von Arzt, Anwalt oder Betreuungsverein vor Ort beraten zu lassen.

Zudem haben wir eine neue aktuelle Version der Broschüre „Ein Augenblick kann alles ändern …“ 2016 (51. Auflage, 167.000 bis 169.000 Exemplare) erstellt, welche die Konsequenzen aus dem BGH-­Beschluss berücksichtigt.

Wer also noch keine Vollmachten oder Verfügungen erstellt hat oder aber keine nachträglichen Ergänzungen vornehmen möchte, kann auf die neue Broschüre zurückgreifen. Sie kann telefonisch beim So­zialverband VdK Hamburg, unter (0 40) 40 19 49-0 oder unter E-Mail hamburg@vdk.de angefordert werden, kostet drei Euro plus Versand und beinhaltet weiterhin die dreiteilige Gliederung in Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung mit den dazugehörigen Formularen und einer kartonierten Notfallkarte. Sie berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung 2016 und präzisiert an entscheidenden Stellen die Vollmachten und Verfügungen im Detail.

Unterlagen regelmäßig überprüfen!

Da eine regelmäßige Überprüfung der in der Vergangenheit erstellten Vollmachten und Verfügungen ohnehin angezeigt ist, stellt die Nutzung der aktuellen Version von „Ein Augenblick kann alles ändern …“ eine echte, sehr viel ein­fachere Alternative gegenüber einer nachträglichen Ergänzung der vorliegenden Broschüre dar.

Georg Steinhoff

Schlagworte VdK | Vorsorgebroschüre | Rechtssprechung | Vorsorgevollmacht | Vorsorgevollmachten | Patientenverfügung | Patientenverfügungen

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

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Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
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Stehend in einer Reihe die Mitglieder des Landesvorstands
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