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Terrassen und Balkone sollten leicht begehbar sowie bei Bedarf auch befahrbar sein, meint der Hamburger Verein „Barrierefrei Leben e. V.“ und erklärt in seinem Ratgeber „Balkon und Terrasse“, wie Barrieren überwunden werden können oder dank Umbauten ganz verschwinden. Wir drucken an dieser Stelle einen Auszug daraus ab.
Bei Terrassen- und Balkontüren besteht durch den unteren Türschwellenrahmen ein mehr oder weniger hohes Hindernis. Wenn zwischen dem Fußboden des Wohngeschosses und der Terrasse oder dem Balkon ein Höhenunterschied besteht, führt dies ebenfalls zu einer Barriere. Oft treten beide Hindernisse in Kombination auf, das heißt, zu der Höhe der Türschwelle kommt die Stufe mit einer Höhe in der Regel von 15 Zentimetern hinzu.
Solche Bauausführungen findet man oft vor, weil neben den DIN-Normen für das barrierefreie Bauen auch die DIN 18195 (Bauwerksabdichtungen) zu beachten ist. Diese DIN fordert Anschlusshöhen von Abdichtungen im Tür- und Wandbereich von mindestens 15 Zentimetern ab Oberkante Belag. Eine Verringerung der Anschlusshöhen ist gemäß Teil 5 der DIN 18195 möglich, „wenn bedingt durch die örtlichen Verhältnisse jederzeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist“.
Je nach Situation gibt es unterschiedliche Lösungen. Die Entscheidung, ob Rampen oder bauliche Veränderungen in Frage kommen, oder eine Kombination von beiden erfolgt, hängt auch von den Eigentumsverhältnissen sowie dem angestrebten Komfort und den verfügbaren finanziellen Mitteln ab. Bei einer Rollstuhlrampenlösung hängt die Machbarkeit auch davon ab, ob der Nutzer Selbstfahrer ist oder geschoben wird.
Eine Möglichkeit zur Überwindung von Schwellen ist der Einsatz von Rampen oder Sonderbauten wie ein Drehsitz mit Boden-Deckenstange. Je nach Situation können folgende Rampenlösungen geeignet sein: Eine zweiteilige (beidseitig feste oder klappbare) Türschwellenrampe, eine Türschwellenbühne mit manuell verstellbarem Rampenteil auf der Wohnzimmerseite, eine mobile einteilige Türschwellenrampe-Brückenrampen oder ein Steckrampensystem.
Wenn eine Schwelle sehr hoch ist, sollte diese beseitigt werden. Meist muss dafür das komplette Türelement ausgetauscht werden. Dies verursacht relativ hohe Kosten. Mit einer Magnettürschwelle kann der Übergang schwellenlos gemacht werden. Bei barrierefreien Türen ohne Magnettürschwelle bleibt eine Schwelle von zirka zwei Zentimetern bestehen.
Wenn die Terrasse oder der Balkon niedriger ist als der Geschossfußboden und dadurch Probleme entstehen, sollten Maßnahmen ergriffen werden. Ein Ausgleich des Höhenniveaus kann auf unterschiedliche Art erfolgen. Bei einer Terrasse kann der Boden aufgeschüttet und neu gepflastert oder ein Rampenweg gebaut werden. Das Höhenniveau des Balkons kann durch eine Aufständerung mit einem Gitterrost oder durch Verlegung von Platten oder Holzbrettern angepasst werden.
Entsprechend der DIN 18040-2 (Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen) sollten Freisitze wie Terrasse, Loggia oder Balkon barrierefrei nutzbar sein. Der Freisitz muss von der Wohnung aus schwellenlos erreichbar sein und eine ausreichende Bewegungsfläche haben. Ausreichend ist eine Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimeter (Rollstuhl 150 mal 150 Zentimeter). Brüstungen von Freisitzen sollten mindestens teilweise ab 60 Zentimetern über OFF (Oberkante fertiger Fußboden) eine Durchsicht ermöglichen.
Hilfsmittel, Wohnraumanpassung, Umbau, Finanzierung – um diese Themen zum selbstständigen Wohnen kümmert sich der Verein Barrierefrei Leben e. V. Seit 2006 kann man sich zur Wohnberatung beim dem Hamburger Verein auch im Internet unter www.online-wohn-beratung.de informieren. Von Tipps für Bad und WC, Lösungsbeispielen für Stufen und Treppen bis hin zur seniorengerechten Anpassung von Küche, Schlaf- und Wohnzimmer finden Interessierte umfassende Informationen für das selbstständige Wohnen.
Neues Design
Die Onlineberatungs-Website erhält im Mai ein neues Design und wird für Tablet-PCs und Smartphones angepasst. Schauen Sie doch mal rein unter www.online-wohn-beratung.de im Internet.
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