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Die Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz haben einen neuen Rahmenvertrag und neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab 1. Januar 2017 werden in der Hansestadt etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein.
„Mit der Einigung hat es Hamburg als erstes Bundesland geschafft, die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung für eine konkrete Verbesserung der Personalsituation in Pflegeheimen zu nutzen“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Wir waren uns von Anfang an einig, dass die höheren Pflegekassenleistungen auch für mehr Zeit in der Pflege eingesetzt werden sollten. Für eine Hamburger Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen bedeutet dies rechnerisch, dass ab 2017 etwa drei Vollzeitkräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein werden.“
Hintergrund der neuen Regelung ist, dass mit der großen Pflegereform zum 1. Januar 2017 ein neuer, erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Bisher zu wenig berücksichtig-te Hilfebedarfe bei Demenz und ähnlichen Einschränkungen der Alltagskompetenz gehen zukünftig in die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekassen mit ein. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden dann nicht mehr nach drei Pflegestufen, sondern nach fünf Pflegegraden gewährt. Die Leistungsverbesserungen werden durch höhere Beiträge zur Pflege-versicherung finanziert, die im Jahr 2014 beschlossen wurden und ab 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Die in Hamburg gesondert vereinbarte, spezialisierte Betreuung für Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen bleibt nach der Einigung bestehen. Von den verbesserten Pflegekassenleistungen werden insbesondere Demenzkranke profitieren.
Menschen, die pflegebedürftig sind beziehungsweise ihre Angehörigen, müssen nicht selbst aktiv werden, um von den neuen Regelungen zu profitieren. Die „alten“ Pflegestufen werden in einem automatischen Verfahren in Pflegegrade übergeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, der bereits eine Pflegestufe hat, ab 2017 einen höheren Pflegegrad erhalten wird. Menschen, die bereits nach geltendem Recht Anspruch auf Unterstützung durch die soziale Pflegeversicherung haben, erhalten auch nach der Umsetzung der Pflegereform immer mindestens gleich hohe Leistungen solange sie pflegebedürftig sind.
Die gesetzliche Regelung sorgt auch dafür, dass der Eigenanteil an den Kosten für die vollstationäre Versorgung künftig in jedem Pflegegrad gleich ist und dabei für jeden einzelnen Be-wohner im Januar 2017 nicht höher ausfällt als im Dezember 2016. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 2017 pflegebedürftig werden oder deren Pflegebedarf ansteigt, wird ein neues Begutachtungsinstrument eingesetzt. Weitere Informationen bieten die Pflegestützpunkte in den Bezirken:
Schlagworte Pflege | Pflegestärkungsgesetz | Rahmenvertrag | Pflegegrade | Versorgung | Pflegeeinrichtungen
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