Fast jeder Fünfte muss vorzeitig in Rente

Krankheit ist ein hohes Armutsrisiko. Wer aus gesundheitlichen Gründen Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält oft eine Rente unter Grundsicherungsniveau. Der Sozialverband VdK fordert, die Situation der Frührentner nachhaltig zu verbessern.

Ein älterer Bauarbeiter trägt eine Leiter.
Wegen hoher Belastungen im Beruf schaffen es viele nicht mehr, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. | © imago/Science Photo Library

„Eine schwere Erkrankung, die zum Verlust der Arbeitsfähigkeit führt, ist ein tiefer Einschnitt im Leben. Dafür auch noch mit einer Rente unter der Armutsgrenze bestraft zu werden, ist nicht hinnehmbar“, erklärt VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

18,4 Prozent aller Neurentnerinnen und Neurentner sind nach Angaben der Bundesregierung im Jahr 2014 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Rente gegangen. Im Schnitt lagen die Erwerbsminderungsrenten bei 628 Euro: 386 Euro erhalten Menschen mit teilweiser Erwerbsminderung, die noch bis zu sechs Stunden täglich arbeiten können. 664 Euro beträgt die monatliche Auszahlung bei voller Erwerbsminderung.

Berechnungsgrundlage für eine Erwerbsminderungsrente ist der Durchschnitt der bisher geleisteten Beiträge zur Rentenversicherung. Dieser wird bis zum 62. Lebensjahr fortgerechnet. Allerdings kommen viele der aktuell 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner aus schlecht bezahlten Berufen, etwa im Baugewerbe oder in der Pflege, viele haben im Niedriglohnsektor oder in prekären Jobs gearbeitet.

Ein wesentlicher Grund für diese niedrigen Renten sind die hohen Abschläge. Für jeden Monat, den diese Menschen vor der für sie geltenden Altersgrenze in Rente gehen, betragen sie 0,3 Prozent, insgesamt maximal 10,8 Prozent.

Tatsächlich muss auch ein Arbeitnehmer, der freiwillig vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet, Rentenabschläge in Kauf nehmen. Der „Kardinalfehler“ ist nach Ansicht von VdK-Präsidentin Mascher aber, dass diese Regelung auch für denjenigen gilt, der durch Krankheit gezwungen ist, vorzeitig in Rente zu gehen. „Krankheit darf nicht arm machen. Deswegen müssen diese Abschläge weg“, fordert sie.

Die Entwicklung ist alarmierend: Jeder dritte alleinstehende Erwerbsminderungsrentner muss Grundsicherung beantragen, lebt also an der Armutsgrenze. Das Fatale: Aus eigener Kraft kann man der Armut bis ans Lebensende nicht mehr entkommen, denn die Gesundheit lässt es nicht zu, einen Job anzunehmen, um das schmale Einkommen aufzubessern. Mascher warnt: „Ein armer Frührentner wird ein armer Altersrentner. Das Problem der Altersarmut verschärft sich noch mehr.“

Nach Berechnungen des Sozialverbands VdK würde die Rücknahme der Rentenabschläge für Erwerbsminderungsrentner zu etwa zwei Milliarden Euro jährlichen Mehrausgaben in der Rentenversicherung führen. „Das ist machbar, dieser Spielraum wäre da“, ist Mascher überzeugt. Sie wies darauf hin, dass beispielsweise die Ausgaben für die Mütterrente, die nach Ansicht des VdK systemwidrig aus der Rentenkasse bezahlt werden, künftig aus Steuereinnahmen finanziert werden könnten.

Ebenfalls prekär ist die Situation für die Gruppe derjenigen, deren Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird, was bei fast der Hälfte der Anträge der Fall ist. Diese Menschen finden oft keinen Job mehr und geraten in die Abwärtsspirale: Erst werden die Ersparnisse aufgebraucht, dann schlagen sie sich mit Arbeitslosengeld II bis zur Altersgrenze durch und müssen schließlich Grundsicherung beantragen.

Grundsätzlich dürfe die Politik nicht länger hinnehmen, dass Arbeit krank macht, erklärt Mascher. Im Durchschnitt sind Erwerbsminderungsrentner beim Erstbezug erst 50 Jahre alt. Sie haben eine oft mehrjährige Krankengeschichte hinter sich, immer mehr scheiden aus psychischen Gründen aus. „Gesundheitliche Prävention muss zur Pflichtaufgabe jedes Unternehmens werden“, fordert Mascher deshalb.

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Rente | Abschläge | Erwerbsminderung

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