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Die stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein zentrales Anliegen im Landesaktionsplan Inklusion. Anfang Oktober haben das Staatsräte-Kollegium und die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der dieser Dialog erstmals strukturell geregelt wird.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat zum Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft sowie die Achtung ihrer Rechte und Würde zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Ihre Selbstbestimmung soll gestärkt und das Bewusstsein für ihre Fähigkeiten und ihren gesellschaftlichen Beitrag gefördert werden.
„Behinderte Menschen kennen die Probleme am besten, auf die sie im Alltag stoßen“, erklärt Staatsrat Jan Pörksen. „Diese Kompetenzen sollen noch stärker als bisher in den Prozess der Umsetzung der BRK einfließen. Damit gehen wir einen weiteren Schritt zur gelebten Inklusion in unserer Stadt.“
Kerrin Stumpf, Vorstandsmitglied in der LAG für behinderte Menschen: „Wir haben bislang gute Erfahrungen mit partizipativen Elementen bei der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans gemacht. Das macht Mut für die Zukunft. Durch die unterzeichnete Vereinbarung verteilen wir die Herausforderungen auf mehrere Schultern, ohne die jeweils individuelle Verantwortung abzugeben. Damit wollen wir der gemeinsamen Verantwortung gemeinschaftlich gerecht werden.“
Mit der Vereinbarung wird die Zusammenarbeit von Verwaltung und Organisationen behinderter Menschen bei der Umsetzung der BRK weiter ausgebaut. Die LAG als Vertreterin von mehr als 60 Organisationen behinderter Menschen und der Behindertenhilfe bringen die Kompetenzen und Erfahrungen behinderter Menschen ein.
Bei jährlich stattfindenden Treffen des Kollegiums der Staatsräte und der LAG werden Grundsätze, Ziele und Schwerpunktthemen zur Umsetzung der BRK und zur Fortschreibung des Landesaktionsplans erörtert sowie die Rahmenbedingungen für den Beteiligungsprozess festgelegt, der ganzjährig stattfindet. Schon bei der Erarbeitung des Landesaktionsplans 2012 hatten beide Seiten gute Erfahrungen mit dem Dialog gemacht. Sie sehen die neue Vereinbarung als wichtigen Schritt für noch engere Konsultationen und eine noch stärkere Beteiligung behinderter Menschen bei politischen Entscheidungen.
Vor der Unterzeichnung der Vereinbarung hatten die Staatsräte gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der LAG in zwei Gruppen die Ausstellungen „Dialog im Dunkeln“ und „Dialog im Stillen“ besucht. Im Dialog im Dunkeln haben sie unterschiedliche Alltagssituationen in kompletter Dunkelheit erfahren und konnten einen Eindruck davon gewinnen, wie anders sich eine Welt ohne Augenschein darstellt. Im Dialog im Stillen waren sie aufgefordert, sich nicht über Sprache zu verständigen. Gefragt war vielmehr die Fähigkeit, Handzeichen, Mimik, Körpersprache und Gebärdensprache zur Verständigung einzusetzen.
Weiterführende Informationen:
Inklusionsbüro Hamburg
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Schlagworte Inkklusion | UN-Behindertenrechtskonvention | LAG Hamburg | Landesaktionsplan | Hamburg
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