Ratgeber auf konto.org

Behinderte sollen ihr Leben möglichst eigenständig und selbstbestimmt führen – eine wichtige Aussage, welche der Gesetzgeber sogar im Grundgesetz verankerte. Allerdings lässt sich dieses Ziel nicht immer in der Praxis umsetzen. Einen besonders kritischen Aspekt bilden die Finanzen behinderter Menschen.

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Behinderte können sich zwar finanzielle Hilfen sichern und erhalten gegebenenfalls steuerliche Erleichterungen, doch stehen dem vielfach ein immenser Aufwand und außergewöhnliche Aufwendungen entgegen. Und selbst wenn der Behinderte einer eigenen Arbeit nachgeht und ein höheres Einkommen bezieht: Mehr als 2.600 Euro lassen sich nicht ansparen. Alles über diesen Betrag hinaus fordern die Sozialämter ein. Letzteres sieht das Sozialgesetzbuch SGB XII vor.

Was das bedeutet und viel mehr Wissenswertes um die finanzielle Absicherung von Behinderten erklärt der neueste Ratgeber unter www.konto.org/ratgeber/allgemein im Internet. Die Redaktion des Fachportals betrachtet den finanziellen Status Quo behinderter Menschen in Deutschland – speziell aus rechtlicher und sozialer Sicht. Beantwortet werden unter anderem die Fragen: Welche finanziellen Hilfeleistungen lassen sich in Anspruch nehmen? Bis zu welchem Moment können Behinderte Bankgeschäfte selbstbestimmt abwickeln? Ab welchem Grad der Behinderung erhalten sie Alltagshilfen? Wie lässt sich ein Girokonto eröffnen? Dazu gibt es Beispiele von Betroffenen, Interviews mit Banken sowie Hinweise der Verbraucherzentrale.

„Das deutsche Sozialsystem gilt als vorbildlich, aber wir sehen – speziell im Hinblick auf die finanzieller Eigenständigkeit von Behinderten – weiterhin Optimierungs­bedarf“, so Daniela Hegner von Konto.org. „Inklusion darf nicht nur ein Versprechen sein, sondern muss gelebt werden.“

Schlagworte Geldanlage | Menschen mit Behinderung | Sozialgesetzbuch

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

Der VdK in den sozialen Medien

Der VdK Deutschland bei Instagram


Symbolbild: Eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderung mit Protestplakaten.
Der VdK ist die größte Selbsthilfe-Organisation in Deutschland, er setzt sich seit 60 Jahren erfolgreich für die Interessen seiner Mitglieder ein.


Foto: Die Geschäftsstelle des VdK Hamburg
Wenn Sie in einem Bereich des Sozialrechts Rat, Hilfe oder Rechtsschutz benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Landesgeschäftsstelle.


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Stehend in einer Reihe die Mitglieder des Landesvorstands
Landesverbandsvorstand Sozialverband VdK Hamburg
Symbolbild: Ein Treffen von VdK Mitlgiederinnen mit Kaffee und Kuchen
Unsere Ortsverbände organisieren interessante bunte Abende, kulturelle und informative Veranstaltungen.
Blick auf die Kaffeetafel
Hier informieren wir Sie über aktuelle Veranstaltungen und Versammlungen der Ortsverbände.
Blick auf einen Hamburger Seniorentag
Download der Satzung des Sozialverbandes VdK Hamburg
Symbolbild: VdK Telefonzentrale
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