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Wie gut ein Krankenhaus seine Patientinnen und Patienten versorgt, soll bei der Krankenhausplanung in Hamburg zukünftig eine zentrale Rolle spielen. Der Senat hat deshalb die Neufassung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes beschlossen und in die Bürgerschaft eingebracht.
„Bisher ist Krankenhausplanung in Deutschland vorwiegend eine Kapazitätsplanung. Wir wollen mit der Neufassung des Krankenhausgesetzes die rechtlichen Grundlagen schaffen für eine systematische Berücksichtigung von Struktur- und Ergebnisqualität bei der Entscheidung, in welchen Krankenhäusern welche Fachabteilung vorgehalten und wo bestimmte Behandlungen durchgeführt werden“, sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Wir starten eine echte Qualitätsoffensive gemeinsam mit den Hamburger Krankenhäusern.“
In Zukunft soll die Aufnahme eines Krankenhauses oder einer Fachabteilung in den Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg von der Erfüllung qualitätssichernder Mindestanforderungen abhängig gemacht werden. Das novellierte Gesetz soll dazu beitragen, die Versorgungsqualität weiter zu erhöhen und die Sicherheit der Patienten zu stärken.
Schlagworte Krankenhaus | Behandlungsqualität
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