Senat stärkt Gesundheitsvorsorge für Kinder

Das Einladungswesen für die Kindervorsorgeuntersuchungen U 6 und U 7 ist beschlossene Sa­che. Eltern und Sorge­be­rechtig­ten von jährlich rund 33.000 Kindern in Hamburg werden per Anschreiben zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen eingeladen.

Ärztin wird spielerisch vom Kind abgehört
Ärzte sollen ­regelmäßig prüfen, ob es dem Kind gut geht. | © BilderBox

Eltern von Kindern im zehnten bis zwölften sowie im 21. bis 24. Lebensmonat sollen durch ein Anschreiben einer Zentralen Stelle mit Sitz in Neumünster an die Kindervorsorgeuntersuchungen U 6 und U 7 erinnert werden. Die Zentrale Stelle versendet ein Einladungsschreiben mit einer codierten und frankierten Karte an die Eltern, die vom Arzt oder von der Ärztin abgezeichnet und direkt an die Zentrale Stelle zurückgeschickt werden muss. Dort werden die Postkarten mit den Daten der Meldebehörde abgeglichen.

Wenn die Kindervorsorgeuntersuchung versäumt wurde, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit der Familie auf und macht, wenn nötig, einen Hausbesuch. Das Versenden des Einladungsschreibens und die Meldung über eine Nichtteilnahme an den öffentlichen Gesundheitsdienst werden zeitlich so abgestimmt, dass ein Nachholen der Vorsorgeuntersuchungen noch innerhalb des von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Toleranzzeitraums erfolgen kann.

Das Einladungswesen ist Bestandteil eines differenzierten Netzwerks der Frühen Hilfen für Kinder in der Hansestadt. Das Einlade- und Meldewesen sowie das Netzwerk Frühe Hilfen wirken gemeinsam darauf hin, die Teil­nahme­quoten an den Kindervorsorgeuntersuchungen zu erhöhen.

Von der Schwangerschaft bis zum Schuleintritt der Kinder sollen Eltern auf die Notwendigkeit der Teilnahme hingewiesen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es zu erreichen, dass keinem Kind in Hamburg die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen vorenthalten wird. Dadurch sollen die Risiken für die gesundheitliche, seelische und soziale Entwicklung von Kindern möglichst frühzeitig erkannt sowie eventuellen Fehlentwicklungen und Gefährdungen entgegengewirkt werden.

Modellversuch bestanden

Das Einladungs- und Meldeverfahren bei den Kindervorsorgeuntersuchungen U 6 und U 7 ist zunächst in einem zweijährigen Modellversuch in Hamburg erprobt worden. Die begleitende Evaluation und Erfahrungen aus anderen Ländern haben gezeigt, dass das Einladungswesen grundsätzlich dazu beitragen kann, eine verstärkte Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen zu erreichen und damit die Chancen für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder in Hamburg weiter zu stärken. Allerdings musste das Verfahren überarbeitet werden, um Falschmeldungen zu vermeiden und es mit dem Netzwerk Frühe Hilfen zu verbinden.

Schlagworte Gesundheitsvorsorge | Kinder | Kindervorsorgeuntersuchung | Vorsorgeuntersuchung

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