Produkte ohne Zuzahlung

Ab sofort bietet die DAK-Gesundheit ihren Versicherten im Internet einen neuen Service rund um Arzneimittel: Über eine Suchmaske erfahren sie, für welche Arzneimittel-Wirkstoffe Deutschlands drittgrößte Krankenkasse Rabattverträge mit Pharmaherstellern geschlossen hat.

Symbolbild mit Pillen und Computermaus
Rabattfähige Wirkstoffe einfach finden. | © BilderBox

Außerdem zeigt das Portal, welche Produktalternativen es gibt. Medikamente, für die in der Apotheke keine Zuzahlung anfällt, sind auf einen Blick erkennbar. Zu finden ist der neue Service auf www.dak.de/medikamentenportal im Internet.

Die DAK-Gesundheit hat für rund 340 Wirkstoffe Rabattverträge mit verschiedenen Herstellern geschlossen – vom Allergiemittel bis zum Blutdrucksenker. Was viele nicht wissen: Für häufig verordnete Wirkstoffe gibt es bis zu drei Verträge mit unterschiedlichen Herstellern. Damit haben die DAK-Versicherten die Wahl zwischen verschiedenen Produkten, wenn sie einen rabattfähigen Wirkstoff vom Arzt verordnet bekommen.

Über Wirkstoffe, Alternativpräparate, Packungsgrößen, Dosierungen und ob das Arzneimittel ohne Zuzahlung erhältlich ist, gibt das neue Medikamentenportal Aufschluss – schnell und unkompliziert. Zum Hintergrund: Mit ihren Rabattverträgen stellt die DAK-Gesundheit seit über zehn Jahren die flächendeckende Versorgung der Versicherten mit hochwertigen Medikamenten sicher. Gleichzeitig sind sie ein wirksames Gegenmittel gegen Preissteigerungen im Arzneimittelbereich.

Im letzten Jahr haben Ärzte DAK-Versicherten rund 68 Millionen Arzneimittel-Packungen verordnet – jede zweite Packung war ein Rabattarzneimittel. So spart die Krankenkasse jährlich mehr als zehn Prozent der Gesamtkosten für Arzneimittel. Im Jahr 2013 hat die DAK-Gesundheit insgesamt 3,3 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben. Die DAK-Gesundheit ist mit 6,3 Millionen Versicherten die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

Schlagworte Zuzahlung | Arzneimittel | Medikamente

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

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