Hilfe im Ernstfall und Schutz vor Schaden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und elf Verbraucherzentralen haben zum 1. Juni ein neues Projekt zur Förderung der Verbraucherrechte in der Pflege gestartet. Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörige erhalten Unterstützung bei Fragen rund um Verträge mit Betreibern von Pflegeheimen, neuen Pflegewohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die Verbraucherzentralen bieten individuellen Rat über eine Telefonhotline und informieren im Rahmen von Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Zudem übernimmt der vzbv die rechtliche Prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen und unterstützt bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte. Das Projekt „Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe“ mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

„Die Pflegeangebote im Markt sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Die Verbraucher haben ein Recht auf Verträge, die nicht benachteiligend wirken. Doch gerade pflegebedürftigen und behinderten Menschen fällt es oft schwer, ihre Rechte auch durchzusetzen. Das Projekt bietet Hilfe im Ernstfall und schützt vor Schaden“, sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.

Experten am Telefon

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt seit 2009 die zulässigen Inhalte von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, dass immer noch zahlreiche Verträge Klauseln enthalten, die Verbraucher benachteiligen. Im Mittelpunkt des Projekts stehen dabei insbesondere die immer vielfältigeren neuen Wohnformen und die Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Unter der Hotline (0 18 03) 66 33 77 können Bewohnerinnen und Bewohner aus allen Bundesländern sowie deren Angehörige, Experten der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein Fragen zu ihrem Vertrag stellen. In den kommenden zwei Jahren führen alle beteiligten Verbraucherzentralen bundesweit mehr als 100 Informationsveranstaltungen und Aktionstage durch und beteiligen sich an Messen. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung werden gezielt Informationsmaterialien in Leichter Sprache entwickelt.

Der vzbv wird Verträge darüber hinaus kollektivrechtlich überprüfen. Als anerkannter Verbraucherschutzverband ist er befugt, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Weitergehende Informationen zum Beratungsangebot finden sich unter www.vzbv.de/wbvg im Internet.

Rat und Tat | Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Viele Menschen haben körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtungen. Um zu bemessen, wie stark diese Beeinträchtigungen im Alltag sind, gibt es den Grad der Behinderung - kurz GdB. Wo kann man einen GdB beantragen? Was sind die Voraussetzungen? Was sind Nachteilsausgleiche? Kai Steinecke erklärt in unserem neuen VdK-TV-Format "Rat und Tat", was man dazu wissen muss.

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