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Nach Prüfung der Folgen für den Wohnungsmarkt und Erörterung im „Bündnis für das Wohnen in Hamburg“ bereitet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt derzeit eine Rechtsverordnung vor, mit der die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis nach § 558 BGB von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt werden soll.
Diese Verordnung soll flächendeckend in ganz Hamburg gelten und zunächst für die nach dem Gesetz maximal mögliche Dauer von fünf Jahren gelten. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird damit erstmals von dem Mietrechtsänderungsgesetz vom 1. Mai Gebrauch machen, das eine Mietpreisbegrenzung ermöglicht. Eine Senatsentscheidung ist im Herbst 2013 geplant. Der Bürgerschaft soll ein Bericht über das Ergebnis der Prüfungen und Erörterungen vorgelegt werden. Die Verordnung könnte noch im Herbst in Kraft treten. Der Schutz von Mietern soll laut Stadtentwicklungsbehörde dadurch zügig verbessert werden.
Die geplante Absenkung der Kappungsgrenze reihe sich ein in die Maßnahmen zum Schutz der Mieter, die der Senat in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht hat. Dazu gehören die Bundesratsinitiativen zur Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen und zur Entlastung Wohnungssuchender durch Einführung eines Bestellerprinzips.
Schlagworte Mieterrechte | Wohnungsmarkt
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