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Update 5.9.2022: Mit dem am 4. September 2022 von der Regierung beschlossenen dritten Entlastungspaket erhalten nun auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Der VdK begrüßt, dass seine Forderung endlich umgesetzt wird. Die angekündigte VKlage wird daher nicht weiter verfolgt.
Alle Proteste gegen die Ungleichbehandlung vieler Menschen, die keine 300-Euro-Pauschale bekommen, scheiterten. Darum will der VdK klagen.
Viele Menschen, die 2022 nur ihre Rente bekommen, profitieren nicht von der 300-Euro-Energiepreispauschale. Denn diese wird nur Erwerbstätigen ausgezahlt, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sowie allen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieben oder selbstständiger Arbeit erzielen. Der VdK will gegen diese Ungleichbehandlung nun in einem Musterstreitverfahren vorgehen. Hier beantworten wir Ihre Fragen dazu:
Nein. Denn im Steuerrecht gibt es keine Sammelklagen. Deshalb will der VdK ein Musterstreitverfahren führen.
Ein Musterstreitverfahren ist ein Verfahren, das der VdK stellvertretend mit einigen Klägerinnen und Klägern im Fall von ungeklärten juristischen Fragen führt, die eine Vielzahl unserer Mitglieder betrifft. Kommt es zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts können auch alle anderen, die von dieser Frage betroffen sind, davon profitieren.
In diesem Fall ist nun die ungeklärte Rechtsfrage, ob es gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz) verstößt, wenn bestimmte Personengruppen von der Auszahlung der Energiepreispauschale ausgeschlossen sind.
Da nur eine natürliche Person eine Verfassungsbeschwerde erheben kann, begleitet der VdK seine Musterklägerinnen und -kläger juristisch bis zum Bundesverfassungsgericht.
Passende Klägerinnen und Kläger sind Rentnerinnen und Rentner, die weder auf Minijob-Basis arbeiten noch anderweitige Einkünfte haben. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und –rentner kommen in Frage. Außerdem sind Menschen geeignet, die kein eigenes Einkommen beziehen, zum Beispiel als Hausfrau und Mutter oder pflegende Angehörige. Bitte beachten Sie: Das Pflegegeld zählt zum Einkommen des Pflegebedürftigen, auch wenn Sie es weitergereicht bekommen.
Der VdK Deutschland muss in seiner Klage zunächst ein behördliches Vorverfahren und die folgenden gerichtlichen Instanzen durchlaufen, um dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu können. Das heißt, Musterklägerinnen und -kläger müssen zunächst Einspruch gegen ihren Steuerbescheid des Jahres 2022 beim zuständigen Finanzamt einlegen mit der Begründung, dass ihnen keine 300 Euro gewährt wurden. Das Finanzamt wird dann einen Einspruchsbescheid erteilen, gegen den dann der VdK vor dem Finanzgericht klagt. Wird diese Klage zurückgewiesen oder negativ entschieden, wird der VdK dagegen vor dem Bundesfinanzhof in Revision gehen. Wird auch dort die Klage abgewiesen oder negativ entschieden, kann der VdK Beschwerde dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.
Nein. Die Bundesgeschäftsstelle haben schon jetzt viele Anrufe und Mitteilungen von Mitgliedern erreicht, die als potenzielle Klägerinnen und Kläger in Frage kommen. Wir werden diese Verfahren für 15 bis 20 Mitglieder, stellvertretend für andere, die von dieser Ungleichbehandlung betroffen sind, verfolgen.
Ja, im Erfolgsfall profitieren alle, die bislang keine 300 Euro erhalten.
Erstmal nichts. Der VdK informiert Sie rechtzeitig im kommenden Jahr über den Stand der Musterklage und eventuelle Schritte, die Sie tun müssen.
Auch diese bekommen im Erfolgsfall die 300 Euro-Pauschale. Bei den Musterklägerinnen und -klägern konzentrieren wir uns aber bewusst auf Menschen mit wenig Geld, die nicht von anderen Leistungen der Entlastungspakete profitieren.
Da der Steuerbescheid für das Jahr 2022 vorliegen muss, um gegen diesen Einspruch erheben zu können, wird ein Musterstreitverfahren frühestens im Sommer 2023 beginnen können. Bis ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, können mehrere Jahre vergehen.
Leider ist die 300 Euro-Energiepreispauschale vom Bundesfinanzministerium als negative Einkommenssteuer geregelt worden, nicht als Sozialleistung.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Rentenversicherung diese auszahlt. Sollte das allerdings scheitern, werden Sie einmalig eine Steuererklärung machen müssen, um das Geld zu erhalten. Das ist auch so, falls Sie über eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt bereits jetzt die Pauschale bekommen wollen. Es gibt für Rentner ohne Nebeneinkünfte eine vereinfachte Steuererklärung: https://einfach.elster.de
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Schlagworte Musterklage | Energiepreispauschale | Bundesverfassungsgericht
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