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Update 5.9.2022: Mit dem am 4. September 2022 von der Regierung beschlossenen dritten Entlastungspaket erhalten nun auch Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. Der VdK begrüßt, dass seine Forderung endlich umgesetzt wird. Die angekündigte VKlage wird daher nicht weiter verfolgt.
Mitte Mai hat der Bundestag die Energiepreispauschale beschlossen. Doch zu viele Menschen, die sie dringend bräuchten, bekommen sie nicht. Deshalb will der VdK jetzt ein Musterstreitverfahren starten.
Wegen der anhaltend hohen Energiepreise zahlt die Ampelkoalition allen Erwerbstätigen eine einmalige Pauschale: Bis zu maximal 300 Euro – je nach Steuersatz – bekommen die meisten Bürgerinnen und Bürger im September dann zusätzlich zum Gehalt auf ihr Konto.
Doch was viele freut, erleben andere als große Ungerechtigkeit. Denn alle, die 2022 keine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, erhalten die Pauschale nicht, wie etwa Rentnerinnen und Rentner, auch jene die Erwerbsminderungsrente beziehen, pflegende Angehörige sowie Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Arbeitslosengeld 1. „Dabei belasten die steigenden Preise für Lebensmittel, Heizung, Strom und Sprit auch sie, viele von ihnen sogar in besonderem Maße”, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Rentnerinnen und Rentner verfügen im Durchschnitt über deutlich geringere Einkommen als Erwerbstätige. „Sie brauchen die 300 Euro daher umso dringender”, so Bentele.
Seit Wochen kritisiert sie deshalb in den Medien diese Ungerechtigkeit und hat Politikerinnen und Politiker der Ampelkoalition aufgefordert, das entsprechende Gesetz nachzubessern. „Gerecht wäre es, wenn alle Bürgerinnen und Bürger 300 Euro bekämen“, fordert Bentele. Der VdK appellierte zudem in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf, dass Rentnerinnen und Rentner nicht leer ausgehen dürften. Vergebens. Ende Mai verabschiedete der Bundestag im Steuerentlastungsgesetz die Pauschale in der ursprünglich geplanten Fassung.
Deshalb will der VdK nun gegen das Gesetz klagen – und ist bereit, zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Diese Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen und wird im Gesetz auch nicht begründet”, sagt Jörg Ungerer, Leiter der VdK-Bundesrechtsabteilung. Der VdK kann allerdings nicht direkt beim Verfassungsgericht Beschwerde einreichen, sondern muss den Weg durch die Instanzen gehen. Vorliegen muss dafür der Steuerbescheid für das Jahr 2022, gegen den dann Einspruch eingelegt werden kann. Das wird vermutlich ab Sommer 2023 der Fall sein.
Sobald eine Einspruchsentscheidung vorliegt, wird der VdK dann vor dem Finanzgericht dagegen klagen. Wird diese Klage abgewiesen, zieht der VdK vor den Bundesfinanzhof. Sollte er auch dort scheitern, kann Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht werden.
Der VdK wird ein Musterstreitverfahren führen, also für eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern klagen, die weder die 300 Euro Energiepreispauschale, noch eine Einmalzahlung erhalten, weil sie Grundsicherungs- oder Arbeitslosengeld-1-Empfängerinnen und -Empfänger sind. Sollte er vor dem Verfassungsgericht Recht bekommen, profitieren dann auch alle anderen davon, die gegen ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt haben. Dies sollten sie tun, sobald das Musterstreitverfahren am Finanzgericht anhängig ist.
Der VdK wird rechtzeitig Anfang 2023 in der VdK-Zeitung und hier auf der Website darüber informieren, was dann zu tun ist.
vo
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