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Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem gestrigen Urteil um die Höhe der sogenannten Bestands-Erwerbsminderungsrenten entschieden und die gemeinsame Revision des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen. Das heißt, dass Bestandsrentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2019 ihre EM-Rente erhalten haben, mit keinen weiteren Anpassungen und mit keiner Gleichbehandlung mit Neurentnern, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen, rechnen dürfen. Obwohl sich das Gericht mit seiner Entscheidung schwer tat und explizit das Engagement der Verbände in dieser wichtigen Angelegenheit hervorhob, sah es rechtlich die Hände gebunden.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Das Bundessozialgericht hat unserer Revision nicht entsprochen. Für alle Erwerbsminderungsrentner, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, ist das eine bittere Entscheidung. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die derzeitige Gesetzgebung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Der SoVD und wir als VdK gehen deswegen nun nach Karlsruhe.“
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: „1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind weiterhin von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Auch wenn das Bundessozialgericht uns nicht Recht gegeben hat, hoffen wir weiterhin, dass uns die Verfassungsrichter in Karlsruhe zustimmen werden.“
Zum Hintergrund des Verfahrens:
Bei den Verfahren ging es um Revisionsverfahren einer Klägerin und eines Klägers, die sich bei der Berechnung ihrer Erwerbsminderungsrenten benachteiligt gesehen haben. Die beiden Verfahren wurden als Musterverfahren geführt. Das Urteil ist von Bedeutung für rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte der Gesetzgeber die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen, leer aus. Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein.
In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und –rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 bzw. 7,5 Prozent.
Nach Ansicht des VdK und des SoVD sind diese Zuschläge jedoch zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein - nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht beider Sozialverbände viel zu spät umgesetzt. Beide Verbände hielten deshalb an ihren Klagen vor dem Bundessozialgericht fest.
Pressekontakt: Julia Frediani, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de
Schlagworte Urteil | Erwerbsminderungsrente | Bundessozialgericht | Bundesverfassungsgericht
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