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Es ist erklärter Wille von Regierung und Union, die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenversicherung durch die beitragsmäßige Schlechterstellung von pflichtversicherten Rentnern mit Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen und die neu eingeführte Beitragsbelastung bei Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen zu verbessern.
Aus Sicht des Sozialverband VdK hat die Politik damit das Vertrauen der jetzigen Rentner, aber auch der zukünftigen Rentner, in die sozialen Sicherungssysteme verspielt. Es scheint so zu sein, dass nach Auffassung der Bundesregierung eine 13 vor dem Komma in der Krankenversicherung stehen muss, egal wer dafür zahlt. Durch die geschilderten Maßnahmen werden Ruheständlern quasi über Nacht empfindliche Einkommenseinbußen zugemutet.
Diese Belastungen müssen in Zusammenhang mit erfolgten, mit bereits beschlossen Maßnahmen und darüber hinaus angekündigten "Reformen" gesehen werden. Beispiellos bei dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist, dass die unzumutbaren Beitragsbelastungen bei den Rentner mit noch unzumutbareren Leistungskürzungen einhergehen.
Durch die beitragsmäßige Belastung von Direktversicherungen wird insgesamt die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung gefährdet.
Der Sozialverband VdK hält es für notwendig, dass hier eine Korrektur durch den Gesetzgeber erfolgt.
Vorhersagen über den Ausgang einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht sind schwer zu machen.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 3. September 1998. Hier hat das Bundessozialgericht den schon länger geltenden vollen Beitragssatz für Betriebsrenten in der Pflegeversicherung als verfassungsmäßig angesehen (Aktenzeichen: B 12 P 4/97 R).
Dementsprechend melden sich in der aktuellen Diskussion viele Juristen zu Wort, die die Erfolgsaussichten eher gering einschätzen. Soweit ersichtlich, gibt es aber niemanden, der eine Klage für absolut erfolglos hält.
Rechtliche Bedenken ergeben sich insbesondere aus Vertrauensschutzgesichtspunkten und dem Eingriff in bestehende Eigentumspositionen. Musterverfahren machen nach unserer Einschätzung besonders in den Fällen Sinn, wo eine besondere Belastungssituation besteht.
Hierzu gehören Fälle wo
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Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
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