Springen Sie direkt:
Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz), das zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist, sieht "als Maßnahme zur Neuordnung der Finanzierung" vor, dass Versorgungsbezüge von Rentnerinnen und Rentnern künftig mit dem vollen Beitragssatz belegt werden sollen.
Nach der Gesetzesbegründung werden hierdurch "Rentner, die Versorgungsbezüge erhalten, in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen für sie beteiligt." Zur Begründung wird in dem Gesetzentwurf, der gemeinsam von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag eingebracht und verabschiedet worden ist, auf die Leistungsaufwendungen für Rentner verwiesen:
Die eigenen Beiträge der Rentner würden nur noch circa 43 Prozent der Leistungsaufwendungen für sie decken. Es sei daher - so wörtlich im Gesetzentwurf - "ein Gebot der Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden zu lassen."
Diese Begründung hält der Sozialverband VdK für fragwürdig.
Insbesondere folgende Neuregelungen sind getroffen worden:
weiter zu Politische und rechtliche Einschätzung
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/sozialrecht/musterklagen/6274/die_neuregelung":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.