29. Juni 2020

Kurzarbeitergeld schützt vor Arbeitslosigkeit

Sozialversicherungsbeiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen – Erleichterungen bei Nebentätigkeiten

Das Bild zeigt Münzen
© Unsplash

Durch die Corona-Krise ist die Arbeitslosenzahl im Mai in Deutschland auf mehr als 2,8 Millionen gestiegen. Ein noch stärkerer Anstieg konnte durch Kurzarbeit verhindert werden. Dank neuer Gesetze gibt es für die Betroffenen besseren Schutz und Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Der Wirtschaftseinbruch in Folge der massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens traf zahlreiche Branchen wie Reiseunternehmen, Hotels, Gastronomie, Einzelhandel und auch große Teile des produzierendes Gewerbes. Bereits im März waren laut Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit mehr als zwei Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit – ein Negativrekord in der Geschichte der Bundesrepublik. Für die Monate März und April zusammengerechnet zeigten die Betriebe für mehr als zehn Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeit an.

Zum Schutz der vielen betroffenen Beschäftigten hat der Bundestag ein Gesetz zur befristeten und krisenbedingten Verbesserung für das Kurzarbeitergeld verabschiedet, die rückwirkend ab 1. März und bis 31. Dezember diesen Jahres gelten. Dieses sieht folgende Erleichterungen vor:

  • Jeder Betrieb kann für seine beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen, sofern für diese Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden. Damit können auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer davon profitieren, wie die Arbeitsagentur erläutert.
  • Während früher mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Lohnausfall betroffen sein musste, reicht in der Corona-Pandemie ein Anteil von zehn Prozent, um bei der Agentur für Arbeit einen Antrag zu stellen. Außerdem wird das Kurzarbeitergeld ausgezahlt, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Rückgang des Gehalts um ein Zehntel oder mehr zu verkraften haben.
  • In der aktuellen Krise müssen die Beschäftigten beim Arbeitszeitkonto nicht ins Minus rutschen, bevor sie Kurzarbeitergeld ausgezahlt bekommen. So brauchen die Betriebe keinen Lohn für eine Arbeitsleistung zu zahlen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgebracht wird.
  • Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge für alle ausgefallenen Arbeitsstunden. Bisher mussten die Betriebe die Beiträge während der Kurzarbeit komplett übernehmen, also sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Das heißt, auch in diesem Punkt werden die Unternehmen finanziell entlastet und die Belegschaft hat keine Nachteile, auch in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ob der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet sich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei der „Kurzarbeit null“ beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das heißt die Arbeit wird für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt.

Bei der Höhe der Auszahlung hat sich nichts geändert: Es beträgt analog zum Arbeitslosengeld I 60 Prozent des Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt steigt der Betrag auf 67 Prozent. Für die Berechnung werden Bruttolöhne bis zu einer maximalen Höhe von 6900 Euro (West) und 6450 Euro (Ost) berücksichtigt.

Die Regelungen bei Nebenbeschäftigten sind zugunsten der Beschäftigten verändert worden, wie die Bundesagentur für Arbeit erläutert. Vom 1. April bis 31. Dezember 2020 werden Verdienste aus Nebentätigkeiten in systemrelevanten Berufen und Branchen (zum Beispiel Landwirtschaft, Handel, Sicherheit, Transport oder im Gesundheitswesen), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurden, bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Seit 1. Mai gilt diese Regelung für alle Berufe und Branchen. Bei geringfügiger Beschäftigung, den sogenannten 450-Euro-Jobs, erfolgt keine Anrechnung, auch über die Höhe des Sollentgelts hinaus.

Die Bundesagentur für Arbeit gibt Infos auf der Webseite www.arbeitsagentur.de/m/corona-
kurzarbeit

Sebastian Heise

Schlagworte Kurzarbeit

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