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Das Warmlaufen hat schon begonnen. Für die nächste Bundestagswahl bringen sich in den Parteien vor und hinter den Kulissen die Kandidatinnen und Kandidaten in Stellung, um einen der 598 Plätze im Parlament zu erringen.
Moment: 598? Oder doch 709? Wegen 46 zusätzlicher Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandaten hat unser Bundestag nämlich aktuell 111 Abgeordnete mehr, als es das Bundeswahlgesetz vorsieht.
Für die Erklärung muss ich erst einmal Luft holen: Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreisgewinner hat, als ihr nach Zweitstimmen Bundestagssitze zustehen, bekommt sie zusätzliche Sitze. Das sind die Überhangmandate. Damit dies im Bundestag aber nicht zu verfälschten Mehrheiten führt, gibt es Ausgleichsmandate für die anderen Parteien. Kompliziert? Stimmt, brachte aber nach der letzten Bundestagswahl allen Parteien, die die Fünf-Prozent- Hürde genommen hatten, Abgeordnetenzuwachs. Besonders CDU, CSU und SPD.
Wahlforscher haben hochgerechnet, dass 800 Abgeordnete Ende 2021 einen Sessel im Berliner Reichstag brauchen könnten. Es ist also Eile geboten. Die von der Bundesregierung angekündigte Wahlrechtsreform fällt aber moderat aus. Durch ein neues Verrechnungsverfahren soll die Zahl der Überhang- und damit der Ausgleichsmandate etwas eingebremst werden.
Schade um die vertane Chance, liebe Bundesregierung. Ein klarer Schnitt wäre besser gewesen. So bleibt leider ein „Gschmäckle“. Jede Partei ist nur reformwillig, wenn sie wenig Sitze verliert.
Dabei geben sogar aktive Parlamentarier zu: Weniger ist mehr. Das heißt, die wachsende Größe des Bundestags hat die Arbeit dort eher träge gemacht und nicht beschleunigt. Abgeordnete und deren Büros werden zudem von Steuergeldern bezahlt.
In wirtschaftlich harten Zeiten wie diesen ist es zudem ein sehr schwieriges Signal, wenn immer mehr Bundestagsmitglieder von den Bürgerinnen und Bürgern finanziert werden, während viele Menschen um ihre Existenz bangen müssen.
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