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Sozialverband VdK fordert von der Bundesregierung Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner
Aktuell werden von der Bundesregierung die genauen Bedingungen für die Grundrente auf den Weg gebracht. Für den VdK ist diese neue Leistung der Rentenversicherung ein Etappensieg der Kampagne #Rentefüralle. Doch für Erwerbsminderungsrentner braucht es weitere Verbesserungen.
In einem Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil weist VdK-Präsidentin Verena Bentele auf die unzureichende Berücksichtigung von Erwerbsminderungsrentnern bei der Grundrente hin. Für Menschen, die unter 35 Beitragsjahren liegen, soll eine „Gleitzone“ gewisse Härten abfedern. Ob diese im Sinne der Leistungsberechtigten ausgestaltet wird, bleibt abzuwarten. Fest steht aber, dass die meisten Erwerbsgeminderten selten auf annähernd 35 Beitragsjahre kommen, da sie oft schon mit 50 Jahren wegen einer Erkrankung aus dem Arbeitsleben aussteigen müssen. „Wir fordern daher, die Zeiten des Bezugs von Erwerbsminderungsrente bei der Grundrente zu berücksichtigen“, so Bentele in ihrem Schreiben.
Über 1,8 Millionen Menschen sind erwerbsgemindert. Krankheit ist ein großes Armutsrisiko. Die Durchschnittsrente beträgt bei Erwerbsminderung nur 790 Euro. Rund jeder Sechste bezieht Grundsicherung. Diese Menschen laufen oft direkt in die Altersarmut. Denn aus eigener Kraft können sie ihr Rentenkonto durch ein Arbeitseinkommen nicht mehr aufbessern. Die lebenslangen Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent sind außerdem ein wesentlicher Grund für die hohe Armutsgefährdung.
„Gerade die Abschläge werden als Schikane empfunden. Es gibt schwerwiegende Gründe, wenn jemand nicht mehr arbeiten kann. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss sich für jeden Rentner auszahlen“, fordert Bentele. Die Grundrente belohnt ausschließlich langjährig Versicherte. Nur für diese wurde grundsätzlich eine Maßnahme geschaffen, die Altersarmut vermeidet.
Um auch nicht langjährig Versicherte und Erwerbsgeminderte besserzustellen, bedarf es nach Meinung des VdK zudem einer Reform der Grundsicherung. Nach einer Untersuchung des DIW verzichten über 60 Prozent der Berechtigten auf diese Sozialleistung. „Sicherlich würden mehr Menschen ihren Anspruch einlösen, wenn sie eine gerechte Berücksichtigung ihrer Rentenansprüche erwarten könnten“, ist Bentele überzeugt.
Der VdK setzt sich deshalb für einen Freibetrag ein. Diesen gibt es für Grundsicherungsbezieher bisher nur für betriebliche sowie private Altersvorsorge in Höhe von 212 Euro. Der VdK fordert denselben Freibetrag für die gesetzliche Rentenversicherung, und zwar sowohl für Erwerbsgeminderte als auch für Altersrentner. Von einem solchen Freibetrag werden künftig nur Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren bei der Grundsicherung im Alter profitieren.
Dr. Bettina Schubarth
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