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Ob gestern oder heute: Der VdK prägt die sozialpolitische Landschaft in Deutschland entscheidend
In den 70 Jahren seines Bestehens hat der VdK die sozialpolitische Landschaft in Deutschland maßgeblich beeinflusst und gestaltet. Viele Sozialgesetze hätten ohne die Mitwirkung des Sozialverbands VdK wesentliche Verschlechterungen für einen Großteil der Menschen gebracht, vor allem für Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke.
Ein wichtiges und herausragendes Beispiel für die erfolgreiche sozialpolitische Interessenvertretung des VdK ist die Durchsetzung der Rentengarantie im Jahr 2009. Dadurch konnten selbst bei krisen- und kurzarbeitsbedingt sinkenden Löhnen und Gehältern Rentenkürzungen verhindert werden. Ein Erfolg, von dem Renterinnen und Rentner profitieren.
Der VdK war seit Anbeginn Wegbereiter für wichtige Gesetze. Der erste Meilenstein in der Entwicklung der Sozialgesetzgebung lag für den VdK in der Verabschiedung des Bundesversorgungsgesetzes im Jahr 1950. An dem Gesetz hat er maßgeblich mitgearbeitet. Dieses legte wiederum den Grundstein für das Entschädigungsrecht, das im Laufe der Zeit ständig fortentwickelt wurde. Des Weiteren war der VdK an der Entwicklung des Bundessozialhilfegesetzes, des Schwerbehindertengesetzes und des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter maßgeblich beteiligt. Auf Druck des VdK konnte Mitte der 1990er-Jahre eine wesentliche Verbesserung für Menschen mit Behinderung erreicht werden. Ende 1994 wurde der Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um den folgenden Satz ergänzt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Ines Klut
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