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Beim Bürgergeld treten ab dem 1. Juli neue Regelungen zur Stärkung der Qualifikation und der Weiterbildung in Kraft.
Wenn Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher eine Weiterbildung oder Ausbildung erfolgreich abschließen, gibt es dauerhaft ab Juli eine Weiterbildungsprämie. Dazu wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt.
Beim Nachholen eines Berufsabschlusses können die Ausbildungen drei Jahre und nicht mehr nur zwei Jahre lang gefördert werden. Den Auszubildenden wird damit mehr Zeit für das Lernen eingeräumt. Dazu werden die Inhalte der Berufsausbildung nicht mehr verkürzt gelehrt.
Der Sozialverband VdK begrüßt die Stärkung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie die damit verbundene Abkehr vom Vermittlungsvorrang. „Studien hatten uns immer bestätigt, dass vor allem eine fundierte Qualifizierung langfristig vor Arbeitslosigkeit schützt. Gut, dass die neuen Regelungen im Bürgergeld dem endlich gerecht werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Auch den neuen Kooperationsplan, der stärker auf die individuellen Fähigkeiten und die persönliche Lebenssituation der Betroffenen eingeht, wertet der VdK als einen guten Ansatz für erfolgreichere Arbeitsvermittlungen.
Ebenfalls positiv bewertet der VdK, dass mehr Wert auf Berufs-Coaching und eine engere Betreuung durch die Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler gelegt wird. Diese Maßnahmen können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Jobcenter ausreichend Personal und finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Allerdings wurden zuletzt die Mittel für die Behörden gekürzt. Der VdK fordert daher, nicht an Geld und Personal für die Jobcenter zu sparen.
Weitere Verbesserungen gibt es bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung. Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen, bei dem ein Freibetrag von bis 15.000 Euro gilt. Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. Beim Hinzuverdienst werden die Freibeträge für Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro erhöht. Damit können Betroffene bis zu 48 Euro mehr im Monat vom Hinzuverdienst behalten.
Wenn eine medizinische Reha-Maßnahme gemacht wird, müssen Bezieherinnen und Bezieher kein Übergangsgeld mehr beantragen. Durch eine Entbürokratisierung wird das Bürgergeld automatisch weitergezahlt.
Juf
Schlagworte Weiterbildungsprämie | Bürgergeld
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