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Die meisten Erwerbstätigen-Haushalte müssen trotz staatlicher Entlastungsmaßnahmen Einbußen bei der Kaufkraft hinnehmen. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hat errechnet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im laufenden Jahr bis zu drei Prozent Kaufkraft verlieren.
Das IMK hat die Kaufkraft für 13 unterschiedliche Haushaltstypen im laufenden Jahr berechnet und mit der aus dem Jahr 2021 verglichen. Das Ergebnis: In vielen Haushalten mit Erwerbstätigen fallen die Nettoeinkommen 2023 mit zwei bis drei Prozent deutlich geringer aus als im Jahr 2021 – nachdem die Haushalte bereits 2022 deutlich an Kaufkraft verloren hatten. Dabei unterscheiden sich die Auswirkungen der hohen Inflation je nach Art des Haushalts deutlich voneinander.
Während das IMK für alleinlebende Facharbeiterinnen und -arbeiter in diesem Jahr eine Kaufkraftlücke von rund 746 Euro errechnete, büßt eine vierköpfige Familie mit zwei Erwerbstätigen sogar 1747 Euro an Kaufkraft ein. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind und mittlerem Einkommen hat 980 Euro weniger.
Eine Ausnahme bilden Alleinlebende, die zum Mindestlohn arbeiten. Die Anhebung auf zwölf Euro habe verhindert, dass die Preisexplosion Niedriglohnbeschäftigte noch stärker trifft, so die Fachleute. Sie hätten in diesem Jahr 7,8 Prozent mehr Kaufkraft als 2021.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Verluste insgesamt ohne die Entlastungsprogramme der Bundesregierung noch weitaus höher ausgefallen wären. Fast alle untersuchten Haushaltstypen hätten im Jahr 2023 bei ihren Einkommen mehr Netto vom Brutto übrig als vor dem Inflationsschub 2021. Die staatlichen Entlastungen bei Steuertarif und Sozialabgaben glichen die kalte Progression mehr als aus, so die Analysen.
Eine weitere Erkenntnis: Haushalte mit niedrigeren Einkommen müssen aktuell eine höhere Inflationsrate schultern als Spitzenverdienende, weil die Preistreiber Energie und Nahrungsmittel in ihren Warenkörben besonders ins Gewicht fallen.
Stabilisierend auf die Kaufkraft könnten laut Studie die sogenannten Inflationsausgleichsprämien wirken. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bis zum Jahr 2024 bis zu 3000 Euro steuer- und abgabefrei an ihre Belegschaft auszahlen. Bei einer Prämie von 1500 Euro bliebe bei alleinlebenden Facharbeitenden somit nur noch ein Kaufkraftverlust von 67 Euro übrig.
Jörg Ciszewski
Mehr Informationen zu der Studie "Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden: Spürbare Kaufkraftlücke trotz kräftiger staatlicher Entlastung" gibt es auf der Website des IMK.
Schlagworte Inflation | Inflationsprämie | Kaufkraftverlust
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