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Die Energiepreispauschale wurde inzwischen an verschiedene Gruppen ausgezahlt. Andere gehen weiterhin leer aus.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert diese Ungleichbehandlung scharf: „Wer nicht arbeitet oder keine Rente erhält, hat anscheinend Pech gehabt. Aber auch diese Menschen sind auf das Geld angewiesen.“
Zu ihnen gehören pflegende Angehörige ebenso wie Eltern, die sich in der Elternzeit um ihre Kinder kümmern, ohne Elterngeld zu beziehen. Das gleiche gilt für all jene, die Krankengeld oder Übergangsgeld empfangen, aber in keinem aktiven Dienstverhältnis stehen. Auch bei den Rentnerinnen und Rentnern gibt es Ausnahmen: Wer sich in der passiven Phase der Altersteilzeit oder im Vorruhestand befindet oder eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder aus der Unfallversicherung erhält, ist von der Zahlung ausgenommen.
Der VdK fordert, dass die Pauschale auch jene bekommen, die bisher durchs Raster gefallen sind. Das Geld könnte über das Krankengeld, das Übergangsgeld, die BVG-Rente beziehungsweise die Unfallversicherung ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung könnte sie an registrierte pflegende Angehörige überweisen. „Dies wäre ein richtiger Schritt und sozial gerecht“, so Bentele. Tipp: Wer das Geld trotz Anspruch nicht bis zum 9. Januar erhalten hat, kann die Auszahlung bis 30. Juni 2023 beantragen.
Ken
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