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Sieben Prozent – mit einer so hohen Inflationsrate rechnet die Deutsche Bundesbank für das Jahr 2022. Die finanziellen Belastungen sind enorm. Mit zwei Entlastungspaketen will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger unterstützen – doch nicht alle profitieren.
Seit Wochen kritisiert der Sozialverband VdK die geplanten Maßnahmen scharf. Die Rentnerinnen und Rentner, die keine Energiepreispauschale erhalten sollen, sind empört. Das zeigen auch die vielen Zuschriften, die der VdK dazu erhält. „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung diese Generation mit ihren hohen Heizkosten einfach sitzenlässt“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Am 20.5. gab der Bundesrat seine Zustimmung zum Entlastungspaket. Doch dort und selbst in Regierungskreisen mehrten sich zuletzt die kritischen Stimmen. Es deutete sich an, dass es Nachbesserungen geben könnte. Bentele forderte diese vehement von der Bundesregierung: „Ein drittes Entlastungspaket muss auf den Tisch, und zwar schnell. Die Energiepreispauschale muss an alle ausgezahlt werden.“
Während jeder, der im Jahr 2022 erwerbstätig ist, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten soll, gehen Rentnerinnen und Rentner bislang leer aus. Die Rentenanpassung im Juli, die im Westen bei 5,35 Prozent und im Osten bei 6,12 Prozent liegt, sei hoch genug, heißt es. Aber die Renten folgen den Löhnen, und viele Erwerbstätige haben bereits von guten Tarifabschlüssen profitiert. Dennoch sollen sie die staatlich gezahlte Pauschale erhalten. Gerade bei den Rentnerinnen und Rentnern steigt das Armutsrisiko aber seit Jahren rasant an und liegt mittlerweile weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt.
Mit ihren Maßnahmen hat die Bundesregierung einen chaotischen Flickenteppich geschaffen. Wer Krankengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld erhält, soll die Energiepreispauschale nicht bekommen. Stattdessen wird sie wohl auch Spitzenverdienern ausgezahlt. Selbst nach Steuerabzug bleiben ihnen dann noch 181,80 Euro.
Hinzu kommt, dass Menschen, die Sozialleistungen beziehen, nicht gleich behandelt werden. Je nachdem, ob sie Hartz IV oder Grundsicherung im Alter erhalten, gibt es unterschiedlich viel Geld: Ein Ehepaar, das von Hartz IV lebt, bekommt insgesamt 400 Euro, während Ehepaare in der Grundsicherung im Alter nur 200 Euro bekommen können. „Das alles ist zutiefst ungerecht“, sagt Bentele. Wer Grundsicherung bezieht, muss auch die gleichen Leistungen erhalten.
Das Entlastungspaket enthält zudem ein verbilligtes Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dieses soll im Juni, Juli und August monatlich neun Euro kosten. Auch Abo-Kundinnen und Inhaber von Job-Tickets sollen profitieren. „Wichtig ist jetzt, dass alle Menschen dieses Ticket auch nutzen können“, sagt Bentele. Denn für manche Menschen mit Behinderung sei ein Ausweichen auf das Fahrrad nicht so einfach möglich, hier muss weiterhin der barrierefreie ÖPNV sichergestellt sein. Viele sind auf Busse und Bahnen angewiesen. Sie befürchten, dass die ohnehin rar gesäten Sitz- und Stellflächen für Menschen mit Behinderung nicht ausreichen werden.
Nach Ansicht des VdK darf die Finanzierung des Neun-Euro-Tickets keinesfalls auf Kosten des im Koalitionsvertrag versprochenen barrierefreien Umbaus des ÖPNV gehen. Zudem haben viele Menschen in Deutschland auf dem Land gar keinen ÖPNV zur Verfügung. „Hier braucht es kreative Verkehrskonzepte für den ländlichen Raum“, fordert Bentele.
Kristin Enge
Schlagworte Entlastungspaket | 9-Euro-Ticket | Armut | Inflation | Rentner | Energiepreispauschale
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