11. März 2020

Menschenwürdige Regelsätze in der Grundsicherung gefordert

Der Sozialverband VdK Deutschland fordert in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen eine Existenzsicherung, die ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, bei der Neubemessung der Regelsätze nicht das äußerst kritikwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen.

Blick auf die Füsse von Vater und Kind
Teilhabe für alle durch realistische Grundsicherungssätze. | © unsplash/Daiga Ellaby

In diesem Jahr ist der Gesetzgeber zu einer grundlegenden Neubemessung verpflichtet, weil die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2018 vorliegen. Die Regelsätze in der Grundsicherung müssen gründlich, realistisch, transparent und sachgerecht hergeleitet werden. Auf unschlüssige Streichungen bei den ermittelten Ausgaben ist zu verzichten.

Die Akteure fordern:

  • Für langlebige Gebrauchsgüter sollten auf Antrag separate Einmalleistungen als Zuschuss gewährt werden, bei Krankheit und im Alter angemessene Zuschläge entsprechend der besonderen Bedarfe.
  • Statt sich an den Ärmsten der Armen zu orientieren, müssen politisch Mindeststandards für eine ausreichende materielle Ausstattung und für soziale Teilhabe festgelegt werden.
  • Die Stromkosten sollten nicht mehr aus der EVS, sondern bedarfsorientiert ermittelt, aus dem Regelsatz herausgelöst und separat gewährt werden.
  • Die Regelsätze sollten jährlich entsprechend der Lohnentwicklung fortgeschrieben werden. Liegt die Preisentwicklung über der Lohnentwicklung, erfolgt die Anpassung anhand der Preisentwicklung.
  • Es sollte eine Sachverständigenkommission eingesetzt werden, bestehend aus Wissenschaftlern, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen, die konkrete Vorschläge für die Ermittlung des Existenzminimums erarbeitet. Der Bundestag sollte nicht nur über „Zahlen“ debattieren, sondern darüber, was eine Grundsicherung qualitativ leisten soll.

Unterzeichnet haben die Erklärung neben dem Sozialverband VdK Deutschland auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, der Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V., die Nationale Armutskonferenz, der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volkssolidarität sowie das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF).

Hier können Sie das Dokument Gemeinsame Erklärung zu den Regelsätzen in der Grundsicherung.pdf (222,64 KB, PDF-Datei) lesen.

Schlagworte Grundsicherung

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    09.01.2023

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