18. Oktober 2019

Anerkennung für pflegende Rentner*innen!

Resolution der Bundesfrauenkonferenz des Sozialverbands VdK vom 18. Oktober 2019

Das Bild zeigt die Teilnehmerinnen der Bundesfrauenkonferenz mit Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschlands
Verantwortung übernehmen, aktiv werden, sich einbringen: Die VdK-Bundeskonferenz der Frauen findet alljährlich statt. | © VdK

Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland wird durch Angehörige gepflegt. Rund 70 Prozent der pflegenden Personen sind Frauen, jede Dritte davon ist bereits im Rentenalter. Sie kümmern sich um pflegebedürftige Partner, Eltern und Kinder.

Pflege ist eine sehr wichtige und unerlässliche Aufgabe. Sie liegt in der Verantwor-tung der gesamten Gesellschaft. Pflegende Angehörige verdienen besondere gesellschaftliche Wertschätzung.
Derzeit erhalten pflegende Personen für ihre Pflegearbeit bis zu einem Entgeltpunkt für ihre Rente. Sie können dadurch ihre Rente aufbessern. Die Teilnehmerinnen der VdK-Bundesfrauenkonferenz kritisieren, dass dies jedoch nicht für Pflegende gilt, die bereits verrentet sind.

Mit der unentgeltlichen Pflege der Angehörigen wird ein unschätzbarer Dienst am Sozialstaat geleistet. Durch den Erwerb von Entgeltpunkten erfolgt eine Honorierung der pflegenden Angehörigen auch im Rentenalter. Außerdem sind die Angehörigen besser abgesichert, wenn die Pflegearbeit beendet ist.
Pflegende Rentner*innen können seit 2017 zwar durch einen „Trick“ Entgeltpunkte für ihre Pflegeleistung bekommen. Dafür müssen sie ihre Altersrente um wenigstens einen Prozentpunkt reduzieren. Da diese Möglichkeit politisch nicht beabsichtigt war, ist sie vielen nicht bekannt. Von Seiten der Politik gibt es zudem Überlegungen, diese Lücke zu schließen.

Die Teilnehmerinnen der VdK-Bundesfrauenkonferenz fordern die politisch Verantwortlichen auf, die unentgeltliche Pflegearbeit von Rentner*innen regulär rentenrechtlich anzuerkennen. Sie müssen genauso viele Entgeltpunkte für ihre Rente gutgeschrieben bekommen, wie es bei nicht verrenteten Pflegepersonen der Fall ist. Eine Reduzierung der Altersrente darf dafür keine Voraussetzung sein.

FRAUEN
Gruppenfoto der Teilnehmerinnen der Bundeskonferenz der Frauen im VdK, die im Oktober 2018 in Berlin tagte
Rund 50 Prozent der Ehrenamtlichen im VdK sind Frauen. Mehr als 30 Frauen aus dem VdK diskutierten auf einer Jahrestagung unter anderem über Altersarmut.

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    09.01.2023

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