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Soziales Entschädigungsrecht verbessert
Wer Opfer von Gewalttaten, Missbrauch oder Kriegshandlungen geworden ist, soll unbürokratisch an finanzielle Hilfen gelangen. Der Sozialverband VdK begrüßt deshalb die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.
Mit dem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) XIV werden alle Leistungen an zentraler Stelle gebündelt. Es soll das bisherige Bundesversorgungsgesetz ersetzen. Abgestimmt wird darüber im Herbst im Bundestag. Das Gesetz tritt voraussichtlich erst 2024 in Kraft. Die neuen Leistungen werden nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet und kommen jedem Gewaltopfer in voller Höhe zu. „Das ist ein großer Fortschritt“, lobt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist es dem Sozialverband VdK gelungen, wichtige Neuerungen einzubringen. Wer seine Partnerin oder seinen Partner gewaltsam verloren hat, bekommt bis ans Lebensende eine Witwen- oder Witwerrente bezahlt. Ursprünglich sollte dies nur für den Zeitraum von fünf Jahren gelten. „Gerade für ältere Menschen wäre das eine unzumutbare Härte gewesen“, begründet Bentele die Intervention des VdK an dieser Stelle.
Zudem wurde eine Übergangsregelung für pflegende Angehörige erreicht, die jetzt einen Partner pflegen, der an den Folgen einer Gewalttat leidet. Sollte dieser erst nach Inkrafttreten des Gesetzes sterben, erhalten sie dennoch eine Rente nach neuen Bestimmungen.
Außerdem wurden die VdK-Vorschläge zum Berufsschadensausgleich aufgegriffen. Dieser Einkommensersatz richtet sich für Gewaltopfer künftig nach dem Einkommen, das für die Zukunft ohne die Gewalttat zu erwarten gewesen wäre, bezieht also auch Lohnsteigerungen ein und nicht nur die zuletzt erhaltene Lohnsumme. „Das ist besonders für junge Gewaltopfer wichtig, deren Versorgung im Lauf des Lebens steigt“, erklärt Bentele.
Individuelle Fragen zum aktuell gültigen Sozialen Entschädigungsrecht beantwortet gerne Ihre VdK-Rechtsberatung.
bcl
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