5. September 2019
SOZIALE GERECHTIGKEIT

Mehr Hilfe für Gewaltopfer

Soziales Entschädigungsrecht verbessert

Das Video zeigt zwei sitzende Personen von hinten. Die Frau auf der rechten Seite legt ihren Kopf auf die Schulter der anderen Person.
© Unsplash

Einfache Hilfe bei Gewalt: Reform des Sozialen Entschädigungsrechts

Wer Opfer von Gewalttaten, Missbrauch oder Kriegshandlungen geworden ist, soll unbürokratisch an finanzielle Hilfen gelangen. Der Sozialverband VdK begrüßt deshalb die Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.

Mit dem neuen Sozialgesetzbuch (SGB) XIV werden alle Leistungen an zentraler Stelle gebündelt. Es soll das bisherige Bundesversorgungsgesetz ersetzen. Abgestimmt wird darüber im Herbst im Bundestag. Das Gesetz tritt voraussichtlich erst 2024 in Kraft. Die neuen Leistungen werden nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet und kommen jedem Gewaltopfer in voller Höhe zu. „Das ist ein großer Fortschritt“, lobt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Witwen- oder Witwerrente bis ans Lebensende

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist es dem Sozialverband VdK gelungen, wichtige Neuerungen einzubringen. Wer seine Partnerin oder seinen Partner gewaltsam verloren hat, bekommt bis ans Lebensende eine Witwen- oder Witwerrente bezahlt. Ursprünglich sollte dies nur für den Zeitraum von fünf Jahren gelten. „Gerade für ältere Menschen wäre das eine unzumutbare Härte gewesen“, begründet Bentele die Intervention des VdK an dieser Stelle.

Regelungen für Opfer von Gewalt

Zudem wurde eine Übergangsregelung für pflegende Angehörige erreicht, die jetzt einen Partner pflegen, der an den Folgen einer Gewalttat leidet. Sollte dieser erst nach Inkrafttreten des Gesetzes sterben, erhalten sie dennoch eine Rente nach neuen Bestimmungen.

Außerdem wurden die VdK-Vorschläge zum Berufsschadensausgleich aufgegriffen. Dieser Einkommensersatz richtet sich für Gewaltopfer künftig nach dem Einkommen, das für die Zukunft ohne die Gewalttat zu erwarten gewesen wäre, bezieht also auch Lohnsteigerungen ein und nicht nur die zuletzt erhaltene Lohnsumme. „Das ist besonders für junge Gewaltopfer wichtig, deren Versorgung im Lauf des Lebens steigt“, erklärt Bentele.

Individuelle Fragen zum aktuell gültigen Sozialen Entschädigungsrecht beantwortet gerne Ihre VdK-Rechtsberatung.

bcl

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