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Zum 1. Juli steigen die Renten. Was die meisten Rentnerinnen und Rentner freut, trifft ausgerechnet manche derjenigen hart, die zusätzlich Grundsicherung beziehen, weil sie zu wenig Einkommen haben. Für manche Renter ist der Juli ein Sparmonat.
Zur Jahresmitte steigen im Westen die Renten im Alter und bei Erwerbsminderung um 3,22 Prozent, im Osten um 3,37 Prozent. Doch manche der Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung beziehen, fühlen sich ausgetrickst. Einige von ihnen erhalten im Juli wegen der Rentenerhöhung nämlich paradoxerweise weniger Geld. Dies betrifft die Rentnerinnen und Rentner, die erstmals nach dem 1. April 2004 ihre Rentenzahlungen erhalten haben.
Rentenbezieher, die bereits vor dem 1. April 2004 die gesetzliche Rente bezogen, sind davon nicht betroffen. Für sie greift der alte Auszahlungszeitpunkt, sie bekommen ihre Rente am vorletzten Tag des Vormonats ausbezahlt und damit genauso viel Rente wie in anderen Monaten.
Wer demgegenüber seine Rentenzahlung erstmals nach dem 1. April 2004 erhalten hat, ist von einem Auszahlungsmodus betroffen, der dazu führt, dass er oder sie im Juli weniger Geld erhält.
Dieser Auszahlungsmodus funktioniert so: Die Grundsicherung wird am Anfang des Monats ausbezahlt, die Rente aber erst am Ende des Monats. Konkret heißt das: Anfang Juli erhalten Grundsicherungsbezieher den wegen der anstehenden Rentenerhöhung gekürzten Betrag, die höhere Rente aber erst Ende Juli. Aufs Jahr gerechnet fehlt diesen Rentnerinnen und Rentnern einmal der Betrag, den sie durch die Rentenerhöhung erhalten hätten.
Ein fiktives Beispiel: Rentnerin Maria Huber erhält 600 Euro Altersrente und 200 Euro Grundsicherung. Zum 1. Juli steigt ihre Rente um 19,32 Euro. Anfang Juli werden ihr 181,68 Euro Grundsicherung überwiesen, erst Ende Juli 619,32 Euro Rente. Nach dem „Zuflussprinzip“ kürzen sich nämlich Sozialleistungen, wenn andere Einkommensarten im selben Kalendermonat steigen. Auch wenn im Juli 30 Tage mit gekürztem Gesamtbezug herauskommen.
19,32 Euro weniger pro Jahr klingt verkraftbar. Für eine arme Rentnerin wie Maria Huber heißt das aber zum Beispiel, dass sie im Juli auf ein selbst zu zahlendes Medikament verzichten wird, um das auszugleichen. „Das Zuflussprinzip schafft Verlierer“, erklärt Margret Böwe, Referentin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland. „Und das ausgerechnet bei denjenigen, die finanziell ohnehin ums Überleben kämpfen. Der Staat spart auf dem Rücken der Ärmsten.“
Der Sozialverband VdK kritisiert diese Regelung: „Mit den Rechentricks muss Schluss sein“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Diese Menschen haben das Recht auf den vollen Sozialleistungsbezug.“ Der Bundesregierung ist diese Lücke sogar bekannt, wie aus zwei Anfragen der Linken-Fraktion aus den Jahren 2014 und 2016 hervorgeht. Geändert werden soll daran aber nichts. Für Rentnerinnen wie Maria Huber bleibt der Juli also ein Sparmonat.
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bsc
Schlagworte Altersrente | Grundsicherung | Rentenerhöhung | Erwerbsminderungsnrentner
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