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Bei zusätzlichen Einkünften sollen Steuerzahler ab diesem Jahr eine elektronische Steuererklärung abgeben. Das gilt auch für ehrenamtliche Helfer, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ehrenamtliche Helfer brauchen eine Online-Zertifizierung. Was es außerdem Neues bei der Einkommenssteuer und der Steuererklärung gibt, haben wir in diesem Text zusammengestellt.
Wer als freier Übungsleiter oder ehrenamtlich tätig ist und dafür eine kleine Aufwandsentschädigung erhält, muss seine Einkommensteuererklärung ab sofort in authentifizierter Form an das Finanzamt schicken. Die Erklärung muss man also nicht nur elektronisch versenden, man muss sich auch vorab beim elektronischen Finanzamt unter www.elster.de zertifizieren lassen.
Hinter dieser Neuerung steht die Pflicht, dass immer mehr Steuererklärungen elektronisch beim Finanzamt „landen“ müssen. Nur Arbeitnehmer und Senioren, die keine weiteren Einkünfte haben, dürfen die Papierformulare noch per Hand ausfüllen. Kommen bei ihnen aber noch zusätzliche Einkünfte hinzu, und seien es nur ein paar Euro beispielsweise aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, gilt diese Ausnahme schon nicht mehr.
Rentner, die aus einer nebenberuflichen Tätigkeit Einkünfte erzielen – auch, wenn sie aufgrund der Pauschalen steuerfrei ist – und eine Einkommensteuererklärung schon wegen ihrer Rente abgeben müssen, sind nun verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärung authentifiziert auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu senden.
Von dieser Regel kann das Finanzamt ausnahmsweise absehen, wenn es dem Betreffenden aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen unzumutbar ist, die Erklärung elektronisch zu verschicken. Etwa, weil man sich dafür extra einen Computer kaufen muss oder weil man diesen nicht bedienen kann. In einem solchen Fall muss man beim Finanzamt mündlich, durch einen Anruf oder durch die Abgabe der Steuererklärung in Papierform einen Antrag stellen. Darin muss man dem Finanzamt erklären, warum man wirtschaftlich oder persönlich nicht zur elektronischen Übermittlung in der Lage ist. Das Finanzamt entscheidet dann, ob es diesem Vorgehen zustimmt.
Generell gilt: Für Einnahmen aus einer Übungsleitertätigkeit oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit muss man normalerweise gar keine Steuern zahlen: Bis zu 720 Euro sind für ehrenamtlich Tätige im Jahr steuerfrei, für Übungsleiter sind es sogar 2400 Euro. Und wenn einem die Steuererklärung doch zu kompliziert wird?
Einige VdK-Landesverbände haben Kooperationen mit Lohnsteuerhilfevereinen oder dem Steuerring, was für VdK-Mitglieder Vergünstigungen mit sich bringt. Alle Organisationen sind bundesweit aktiv. Auskünfte darüber, ob in Ihrem VdK-Landesverband Kooperationen bestehen, geben die VdK-Kreisverbände.
Lohnsteuerhilfevereine und der Steuerring erstellen die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft. Mitglieder werden ganzjährig kostenlos beraten, zum Beispiel zu den Themen Rentenbesteuerung, Absetzen von Krankheitskosten, Pflege und haushaltsnahe Dienstleistungen.
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Schlagworte Einkommen | Ehrenamt | Besteuerung | Steuererklärung
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