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Man wolle „einen neuen Zusammenhalt für unser Land schaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Einige wichtige Ansätze für sozialpolitische Verbesserungen sind zwar zu erkennen, doch der Sozialverband VdK sieht noch Nachbesserungsbedarf.
Sollte die SPD-Basis Anfang März der Bildung einer Großen Koalition zustimmen, wird der vorgelegte Koalitionsvertrag der Handlungsleitfaden für die neue Bundesregierung.
An einigen Punkten werden VdK-Forderungen aufgegriffen, doch insgesamt bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück: „Wir vermissen ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von sozialer Ungleichheit und Armut“, kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Mit einer Steuerpolitik, die auf mehr Umverteilung setzt, gäbe es mehr Spielraum für soziale Investitionen, die sich für alle auszahlen. Diese Chance wurde vertan.“
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Die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist „ein längst überfälliger Schritt“, sagt Mascher. Der VdK fordert schon seit Jahren, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen die Finanzierung des Krankenkassenbeitrags übernehmen. Weitere Maßnahmen wie das Ende der Zwei-Klassen-Medizin und eine Reform bei den Zuzahlungen müssten aber folgen.
In der Pflege soll ein Sofortprogramm 8000 neue Stellen in Pflegeheimen schaffen. „Das kann nur ein Anfang sein“, erklärt Mascher. Das ergäbe nämlich nur 0,6 Vollzeitstellen pro Heim. „Der Personalnotstand ist damit nicht beendet. Hier muss es weitere Anreize geben“, sagt die VdK-Präsidentin. Positiv ist, dass die Personalaufstockung nicht von den Pflegebedürftigen bezahlt werden soll.
Der VdK begrüßt die angekündigte Entlastung von pflegenden Angehörigen, insbesondere durch mehr Angebote bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie bei der Tages- und Nachtpflege. Dies hatte der VdK vor der Bundestagswahl gefordert. „Eine gute pflegerische Infrastruktur sichert die Zukunft der häuslichen Pflege“, so die VdK-Präsidentin.
Der Koalitionsvertrag enthält auch behindertenpolitische Aussagen. „Leider sind diese sehr vage“, kritisiert Mascher. Immerhin fallen wichtige Stichpunkte wie die Förderung des barrierefreien Wohnungsbaus, Inklusion am Arbeitsmarkt oder das Wahlrecht für alle. Zudem soll geprüft werden, wie auch private Anbieter, zunächst im Gesundheitsbereich, zur Barrierefreiheit verpflichtet werden können. Hier wird der VdK auf konkrete Lösungen drängen.
In der Rentenpolitik sieht der Koalitionsvertrag die Stabilisierung des Rentenniveaus und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen und Tipps vor.
Der VdK übt massive Kritik an der „Mütterrente II“: Drei Rentenpunkte pro Kind sollen nur die Versicherten erhalten, bei denen vor 1992 mindestens drei Kinder geboren wurden. Zudem wird die Mütterrente weiterhin aus der Rentenkasse und nicht aus Steuermitteln finanziert. Bei den Erwerbsminderungsrenten werden Bestandsrentner nicht berücksichtigt. Aber auch sie müssen von Verbesserungen profitieren.
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bsc
Schlagworte Koalitionsvertrag | GroKo | Sozialpolitik | Mütterrente | Pflegenotstand
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