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In den Sondierungsgesprächen von CDU, CSU und SPD wurden mögliche Eckpunkte der nächsten Bundesregierung vereinbart. Der Sozialverband VdK vermisst bei Rente, Pflege und Behinderung grundlegende Verbesserungen.
Ob die große Koalition fortgesetzt wird, stand bei Redaktionsschluss der VdK-Zeitung noch nicht fest. Einige Ergebnisse der Sondierungsgespräche zeigen nach Auffassung des VdK aber deutlichen Verbesserungsbedarf.
Man sei bei wichtigen Themen oft „auf halbem Weg stehen geblieben“, kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. So sei es „absolut unverständlich“, dass es das dritte Jahr bei der Mütterrente nicht für alle Frauen geben soll, die vor 1992 Kinder geboren haben.
Einen wichtigen Teilerfolg sieht der Sozialverband VdK in der Stabilisierung des Rentenniveaus bis zum Jahr 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent: „Um das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Rente zu stärken, ist aber ein Rentenniveau von mindestens 50 Prozent notwendig“, erklärt Mascher.
Positiv sei, dass die Anhebung der Zurechnungszeiten für Erwerbsminderungsrenten, wie vom VdK gefordert, nun in einem Schritt erfolgen soll. Dennoch bleibt Kritik: Bestandsrentner profitieren nicht von den Verbesserungen. Außerdem werden die ungerechten Rentenabschläge bei Erwerbsminderung nicht abgeschafft.
Mit der geplanten Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige, die oft von Altersarmut betroffen sind, ist eine VdK-Forderung aufgegriffen worden. Die vorgeschlagene „Grundrente“ hingegen ist nicht effektiv zur Bekämpfung von Altersarmut: „Viele Frauen schaffen 35 Beitragsjahre gar nicht. Zudem werden Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht angerechnet. Die meisten bleiben also weiterhin in der Grundsicherung hängen“, befürchtet Mascher. Zielgerichteter sei der bisher nicht berücksichtigte VdK-Vorschlag für einen Freibetrag in der Grundsicherung von 200 Euro für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Mütterrente.
Als „längst überfällige Korrektur eines alten Fehlers“ bezeichnet Mascher die geplante Wiederherstellung der Parität in der Krankenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen den Versicherungsbeitrag, der Zusatzbeitrag fällt weg.
Noch eine VdK-Forderung wurde berücksichtigt: Künftig soll bei der Hilfe zur Pflege auf die Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen werden. Ansonsten, bedauert VdK-Präsidentin Mascher, bleibe das Sondierungspapier bei Pflegethemen leider „sehr vage“.
Ein zentrales sozialpolitisches Thema fehlt bisher komplett: die Inklusion von Menschen mit Behinderung. „Das holen wir aber ganz sicher auf die politische Tagesordnung“, verspricht Mascher.
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bsc
Schlagworte Sozialpolitik | Sondierung | Sondierungspapier | Bundesregierung | Mütterrente | Erwerbsminderungsrente | Grundrente
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