22. April 2020

Kinderkrankengeld

Wenn das Kind krank ist

Eine große Hand hält eine Kinderhand.
© Unsplash

Gesetzlich versicherte Eltern können bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr von der Arbeit fernbleiben, wenn ihr Kind erkrankt (zum Beispiel am Corona-Virus). Während dieser Zeit erhalten sie von ihrer Krankenkasse eine Lohnersatzzahlung: das Kinderkrankengeld. Hierfür ist ein ärztliches Attest nötig. Außerdem kann niemand sonst die Pflege des Kindes übernehmen. Das Kind muss jünger als 12 Jahre sein oder eine Behinderung haben und dadurch hilfsbedürftig sein.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 109,38 Euro pro Tag. Haben Eltern mehrere Kinder, steht ihnen pro Jahr insgesamt für maximal 25 Arbeitstage Kinderkrankengeld zur Verfügung; bei Alleinerziehenden sind es 50 Arbeitstage.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Schlagworte Kinderkrankengeld

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