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Wer von den neuen gesetzlichen Regelungen wie profitieren kann
Langjährig Versicherte, die von einer kleinen Rente leben, sollen künftig einen Zuschlag erhalten. Deshalb wurde Anfang des Jahres die Grundrente eingeführt. Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, können von dem gleichzeitig eingeführten Grundrentenfreibetrag profitieren. Weil das Gesetz und die Regelungen kompliziert sind, geht die VdK-Zeitung in neun Fragen und Antworten auf wichtige Begriffe ein, wie Grundrente, Grundsicherung im Alter und Grundrentenfreibetrag. Außerdem wird erklärt, wie und wo Leistungsberechtigte ihre Ansprüche geltend machen können.
Das Gesetz zur Grundrente wurde Anfang des Jahres eingeführt. Der Begriff ist allerdings etwas irreführend. Es gibt keine fixe Grundrente für alle Versicherten. Die Grundrente wird vielmehr individuell berechnet. Ziel des Gesetzes ist es, dass Menschen mit geringen Renten einen sogenannten „Grundrentenzuschlag“ erhalten. Dies gilt für alle Rentenarten, wie zum Beispiel Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten. Mit diesem Zuschlag wird die kleine Rente dann zur sogenannten Grundrente.
Voraussetzung für den Erhalt ¬eines Grundrentenzuschlags ist, dass die Berechtigten mindestens 33 Grundrentenjahre aufweisen, in denen sie beispielsweise sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, Kinder erzogen oder Familienangehörige pflegten. Die Zahl der Grundrentenjahre berechnet die Deutsche Rentenversicherung. Die Grundrente beziehungsweise der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Berechnung und Auszahlung erfolgen automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung.
Nein. Für die Grundrente muss kein Antrag gestellt werden, sie kommt automatisch. Allerdings kann sich der Bescheid bis Ende 2022 hinziehen. Aber keine Sorge: die Renten gibt es rückwirkend ab dem 1. Januar 2021.
Die ersten Bescheide werden ab Juli verschickt. Begonnen wird mit den Bescheiden für Neurentnerinnen und –Rentnern ab Juli 2021, als Nächstes folgen Rentnerinnen und Rentner in Grundsicherungsbezug, danach Rentenjahrgänge vor 1992. Bis Ende 2022 sollen alle Rentenjahrgänge von 1992 bis Gegenwart abgearbeitet sein. 2021 sollen 7 bis 8 Millionen Fälle bearbeitet werden. Für die Bearbeitung der Grundrente wurden 1000 neue Mitarbeiter*innen eingestellt.
Es bleibt dabei, dass auch für Neurentner der Steuerbescheid von vor zwei Jahren gilt. Der VdK hat das stark kritisiert, weil so die meisten Neurentner keine Grundrente erhalten, weil sie häufig vor zwei Jahren noch Arbeitseinkommen bekamen.
Nein. Nachzahlungen können nicht „vererbt“ werden, wenn der Berechtigte in der Zwischenzeit stirbt.
Wer mit seiner Rente unterhalb des Existenzminimums liegt, sollte dringend Grundsicherung im Alter beantragen. Seit Beginn des Jahres gilt ein Freibetrag auf die gesetzliche Rente in der Grundsicherung im Alter, auch Grundrentenfreibetrag genannt. Dieser Grundrentenfreibetrag kann sich für Anspruchsberechtigte auf Grundsicherung finanziell sehr positiv auswirken. Denn: Bislang wurde die gesetzliche Rente bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter vollständig angerechnet. Wer Anspruch auf Grundsicherung hat und 33 Grundrentenjahre aufweist, kann durch diesen neuen Freibetrag monatlich bis zu 223 Euro mehr erhalten. Auf der Webseite des VdK lässt sich mithilfe eines Grundsicherungsrechners prüfen, ob möglicherweise ein Anspruch besteht: www.vdk.de/grundsicherungsrechner
Es profitieren zum einen Senioren, die bereits in der Grundsicherung sind. Darüber hinaus aber auch viele Rentenbezieher, die nach den bis Ende 2020 geltenden Regeln mit ihrer Rente über der Grundsicherungsschwelle lagen. Denn die wird durch den neuen Freibetrag in vielen Fällen um bis zu 223 Euro angehoben. Viele erwerben dadurch erst einen Anspruch auf Grundsicherung.
Die Grundrente wird automatisch berechnet und danach ausgezahlt. Dafür ist kein Antrag nötig. Grundsicherung im Alter hingegen ist beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. Und ausschließlich Rentnerinnen und Rentner, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, können von dem Grundrentenfreibetrag profitieren.
Bis Ende des Jahres 2021 sind die Zugangsvoraussetzungen zur Grundsicherung wegen der Corona-Krise erleichtert. Das bedeutet, es werden die kompletten Mietkosten übernommen und nicht geprüft, ob die Miete vielleicht zu hoch ist. Außerdem muss man keine Angaben zu seinem Vermögen machen. Mindestens im ersten Halbjahr wird kein Vermögen geprüft, wenn es nicht wesentlich ist, also nicht über rund 60 000 liegt.
Wer bereits Grundsicherung im Alter bezieht, muss keinen neuen Antrag stellen, um von dem Freibetrag profitieren zu können. Es setzt sich automatisch folgender Prozess in Gang: Zunächst errechnet die Deutsche Rentenversicherung, wer auf mindestens 33 Grundrentenjahre kommt. Dann übermittelt sie diese Daten den Sozialämtern. Bezieher der Grundsicherung, die dieses Kriterium erfüllen, bekommen eine Benachrichtigung von dem zuständigen Sozialamt mit Bescheid über den Grundrentenfreibetrag. Wer die 33 Grundrentenjahre nicht erfüllt, wird keinen Bescheid vom Sozialamt erhalten.
Die Deutsche Rentenversicherung hat angekündigt, dass sie erst zur Mitte des Jahres die notwendigen Daten bereitstellen kann. Somit ist frühestens ab dem Sommer mit ersten Bescheiden zu rechnen. Bis Ende des Herbst sollten dann alle Bescheide zum Grundrentenfreibetrag durch die Sozialämter verschickt worden sein.
In diesem Fall gilt das Gleiche, wie für diejenigen, die schon lange im Grundsicherungsbezug sind. Wenn man die 33 Grundrentenjahre erfüllt, sollte man bis zum Ende des Herbstes einen neuen Bescheid mit dem Freibetrag vom Sozialamt erhalten haben.
In vielen Fällen wird das zuständige Sozialamt die Anträge zunächst ablehnen, weil ihm noch kein Nachweis der Rentenversicherung über die erforderlichen 33 Grundrentenjahre vorliegt. Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, beraten Sie die VdK-Geschäftsstellen zum weiteren Vorgehen und helfen bei Fragen rund um die Themen Grundrente und Grundsicherung im Alter.
Jörg Ciszewski / Heike Vowinkel
Schlagworte Grundrente | Freibetrag | Grundsicherung im Alter
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