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Zum Jahreswechsel wurde die Grundrente eingeführt. Für Berechtigte leider unbemerkt, da die Bescheide der Rentenversicherung noch auf sich warten lassen. Der Sozialverband VdK warnt zudem, dass Regelungslücken etliche Rentnerinnen und Rentner um ihre Ansprüche bringen könnten.
„Wir haben das Bundesarbeitsministerium mehrmals darauf hingewiesen, dass es organisatorische Defizite gibt, die für manche Berechtigte zum Nachteil werden können“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Die eigentlich gute Idee der Grundrente bekommt schon einen Imageschaden, bevor sie richtig angefangen hat.“ Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft aktuell für alle Rentnerinnen und Rentner, ob ein Anspruch auf Grundrente vorliegt. Berechtigte erhalten einen Bescheid, in dem die Höhe des Grundrentenzuschlags auf die aktuelle Rente aufgeführt wird, und bekommen die Beträge rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausbezahlt. Mit den ersten Bescheiden ist jedoch nicht vor Mitte 2021 zu rechnen.
Also einfach abwarten? – Lieber nicht, denn zeitgleich ist eine Freibetragsregelung bei der Grundsicherung im Alter in Kraft getreten. „Diese Information wird nicht aktiv nach außen getragen“, kritisiert Bentele.
Der Sozialverband VdK rät allen, die genügend Grundrentenzeiten und eine kleine Rente haben, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen, um Ansprüche zu sichern. Das gilt gerade für diejenigen, die im Moment mit ihrem Alterseinkommen knapp über der Grundsicherungsschwelle liegen, denn auch diese können vom Freibetrag profitieren. Das Geld gibt es aber nur rückwirkend ab Datum des Antrags. Deshalb muss so bald wie möglich beim Sozialamt ein Grundsicherungsantrag gestellt werden, auch wenn im Vorfeld klar ist, dass dieser wegen des fehlenden DRV-Bescheids erst einmal abgelehnt wird. Obwohl der VdK auch auf dieses Problem aufmerksam gemacht hatte, war das Bundesarbeitsministerium nicht zu unbürokratischen Lösungen bereit.
„Es handelt sich beileibe nicht um Einzelfälle“, betont Bentele. Der VdK hat deshalb als Service einen Online-Grundsicherungsrechner auf seine Webseite gestellt, mit dem sich die individuelle Berechtigung einschätzen lässt, ob sich ein Antrag auf Grundsicherung lohnt: Grundsicherungs-Rechner.
Schon vor Monaten hat der VdK das Bundesarbeitsministerium auf eine weitere große Regelungslücke hingewiesen: Bei der Berechnung der Grundrente wird von der DRV die Steuererklärung des Vorvorjahres zugrunde gelegt. Auch bei Neurentnerinnen und Neurentnern, deren Steuerbescheide sich auf ihre höheren Arbeitseinkommen beziehen. „Dieser bürokratische Unsinn führt dazu, dass Berechtigte zunächst Grundsicherung im Alter beantragen müssen und erst in zwei Jahren Grundrente bekommen“, sagt Bentele.
Es hätte eine einfachere Lösung gegeben: Beim Rentenantrag wird eine Erklärung über die aktuellen Einkünfte abgegeben. Diese wird später anhand der Steuererklärung geprüft. So funktioniert es schon bei der Hinterbliebenenrente.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Grundsicherung | Grundrente | Freibetrag
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