16. April 2020

Grundrente: nicht perfekt, aber richtig

Von der neuen Rentenleistung profitieren zu 70 Prozent Frauen – Stolperfalle Einkommensprüfung

Das Bild zeigt einen Geldschein
© Unsplash

Jahrelang gearbeitet, kleine Rente und dann zum Sozialamt: Dieses Schicksal soll dank der neu eingeführten Grundrente durchbrochen werden. Der Sozialverband VdK hatte eine Aufwertung von niedrigen Renten in seiner Kampagne /#Rentefüralle gefordert und begrüßt deshalb grundsätzlich die geplante Einführung, sieht aber Nachbesserungsbedarf.

„Die Grundrente ist nicht perfekt, aber sie ist richtig“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, nach dem die Grundrente zum 1. Januar 2021 eingeführt werden soll. Laut Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums werden rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein höheres Alterseinkommen haben. Die Grundrente ist ein Aufschlag auf geringe Renten, wenn mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden ist.

70 Prozent derjenigen, die Grundrente bekommen werden, sind Frauen. „Mit dieser neuen Rentenleistung werden weibliche Biografien endlich besser gewürdigt“, lobt Bentele. Typisch für ein Frauenleben der heutigen Rentnergeneration seien Karriereverzicht, schlecht bezahlte Jobs und lange Auszeiten wegen Kindererziehung und Pflege. Gerade alleinstehenden Frauen bleibe im Alter bisher oft nur der als entwürdigend empfundene Weg zum Sozialamt. „Niemand will um den Lohn für seine Lebensleistung betteln müssen“, sagt Bentele, deshalb sei die Grundrente „ein Schritt zu mehr Würde und Respekt“.

EM-Rente zählt nicht

Der Kabinettsbeschluss ist noch kein konkretes Gesetz. Dieses muss erst von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. Dennoch sind wichtige Eckpunkte festgelegt worden, von denen einige nach Meinung des Sozialverbands VdK noch verbesserungswürdig sind.

„Leider werden Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner auch bei der Grundrente wieder im Regen stehen gelassen“, kritisiert Bentele. Wegen der hohen Abschläge sind viele armutsgefährdet und bleiben auch im Alter arm. „Für diese Gruppe ist es fast ausgeschlossen, mindestens 33 Beitragsjahre zu erreichen. Die Jahre des Bezugs von Erwerbsminderungsrente müssen deshalb zur Anrechnungszeit gezählt werden“, fordert Bentele.

Über die Anzahl der nötigen Beitragsjahre für die Grundrente war viel diskutiert worden. Um die volle Grundrente zu erhalten, müssen es 35 Jahre sein. Ab 33 Jahren, so lautet jetzt der Kompromiss, wird zumindest anteilig aufgestockt. „Wir fordern, dass diese Gleitzone schon bei 30 Jahren beginnt. Schließlich ist auch das schon eine langjährige Versicherungszeit“, erklärt Bentele.

Anders als die Grundsicherung muss die Grundrente nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausbezahlt. Eine Hürde ist die Einkommensprüfung, die die Rentenversicherung anhand der Einkommensteuerbescheide des vorvergangenen Kalenderjahres vornehmen soll. Grundrente bekommt nur derjenige, dessen Einkommen unter dem Freibetrag von 1250 Euro für Alleinstehende oder 1950 Euro für Paare liegt.

Unklar für Neurentner

Doch was ist beispielsweise mit einer Neurentnerin 2021, die alle Voraussetzungen für den Grundrentenbezug erfüllt? Wird ein Steuerbescheid von 2019 zugrunde gelegt, als sie noch berufstätig war, liegt sie wahrscheinlich über dem Freibetrag. Muss sie Grundsicherung beantragen? Darauf hat die Bundesregierung noch keine Antwort. Bei Rentnerinnen und Rentnern, die wegen ihrer geringen Einkommen mindestens in den letzten drei Jahren gar keine Steuererklärung gemacht haben, soll es eine pragmatische Lösung geben. Errechnet wird der Anspruch aus der Höhe der gesetzlichen Rente plus möglicher Arbeitseinkommen.

Ein Wermutstropfen: Es zeichnet sich ab, dass arme Seniorinnen und Senioren in Städten mit hohen Lebenshaltungskosten trotz Grundrente nur mit zusätzlicher Grundsicherung über die Runden kommen werden. Das geht aus Hochrechnungen der Stadt München hervor. Für diese Betroffenen gibt es einen kleinen Lichtblick. Wer Grundrente bekommt, hat dank eines Freibetrags bis zu 216 Euro mehr als ein Grundsicherungsbezieher, der die Betragszeiten von mindestens 33 Jahren nicht erfüllt.

Dr. Bettina Schubarth

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