8. April 2019
RENTENPOLITIK

VdK fordert die Finanzierung der Grundrente aus Steuermitteln

Die Diskussionen um die Grundrente für Menschen, die nach 35 Beitragsjahren eine Aufstockung kleiner Renten über Grundsicherungsniveau bekommen sollen, halten an. Der Sozialverband VdK warnt vor einer Finanzierung aus Rentenversicherungsbeiträgen.

Ein alter Mann sützt sich auf einen Holzstock.
Nach jahrzehntelanger Arbeit müssen Ältere eine gute Rente bekommen. | © imago/photothek

Noch weiß keiner genau, was die Grundrente an Zusatzausgaben bedeuten würde. Bundessozialminister Hubertus Heil geht von einem „mittleren einstelligen Milliardenbetrag“ für bis zu vier Millionen Berechtigte aus.

„Die Honorierung der Lebensleistung von Menschen, die ein Leben lang zu niedrigen Löhnen hart gearbeitet haben, ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Deshalb muss die Grundrente steuerfinanziert werden“, stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele klar und unterstützt damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Diese wies laut Deutscher Presseagentur darauf hin, dass anders als bei sonstigen Rentenzahlungen den Leistungen keine Einzahlungen der Bezieherinnen und Bezieher der geplanten Grundrente gegenüberstünden. Dieses Problem ist von der Mütterrente bekannt. Bis heute erfolgt die Rentenfinanzierung für Kindererziehungsjahre aus der Rentenkasse und nicht aus Steuern.

"Das ist sozialer Zündstoff"

In diesem Zusammenhang fordert der VdK die Bundesregierung auf, endlich die Weichen für eine gerechte Steuerpolitik zu stellen. So würde eine solidarische Finanzierung von Grundrente und Mütterrente ohne das Aufreißen von Haushaltslöchern ermöglicht. „Die Umverteilung von oben nach unten muss endlich energisch angepackt werden“, sagt Bentele.

Arbeitnehmer zahlen bis zu 42 Prozent Einkommensteuer, auf Wertpapiergewinne werden aber nur 25 Prozent Kapitalertragssteuer fällig. Internationale Digitalkonzerne müssen teils überhaupt keine Steuern zahlen. „Das ist sozialer Zündstoff“, warnt Bentele.

Grundrente heißt mehr Gerechtigkeit

Eine Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundrente lehnt der VdK ab. „Anspruch ist Anspruch. Bei der Mütterrente fragt auch zu Recht keiner nach dem Haushaltseinkommen“, erklärt Bentele.

Neben der Grundrente ist dem VdK ein anderes Thema wichtig: die Einführung eines Freibetrags für Leistungen der Rentenversicherung bei Grundsicherung im Alter. Bisher gibt es nur für private oder betriebliche Vorsorge einen Freibetrag von 212 Euro. „Alle Vorsorgesysteme müssen hier gleichgestellt werden. Dies wäre ein aktiver Beitrag gegen Altersarmut“, so Bentele.

Dann lohnt es sich auch für Geringverdiener, in die Rentenkasse einzuzahlen, da eine Rente oberhalb der Grundsicherung garantiert wäre. Langfristig fordert der VdK eine Erwerbstätigenversicherung für alle Arbeitnehmer inklusive Beamten und Selbstständigen.

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Schlagworte Grundrente | Solidarität | Steuern | Grundsicherungsniveau | Grundsicherung | Sozialverband VdK

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