11. Februar 2021
RENTE

Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner auch 2021

Hinzuverdienst bei der Rente: Was ist neu?

Symbolfoto: Kleine Münzstapel und das Wort
© Tim Reckmann/pixelio.de

2021 können Bezieher eines vorgezogenen Altersruhegeldes bis zu 46.060 Euro brutto zu ihrer Rente hinzu verdienen, ohne dass diese gekürzt wird. 2020 galt eine Obergrenze von 44.590 Euro.

Fällt der Hinzuverdienst höher als 46.060 Euro aus, so wird die Rente anteilig gekürzt. Das über diesen Betrag hinausgehende Brutto-Einkommen wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dabei kommt es nicht auf das monatliche, sondern auf das Einkommen innerhalb eines Jahres an.

Rente & Hinzuverdienst: Wem hilft die neue Regelung und wann?

Die Kombination von Job und Rente könnte sich vor allem für die lohnen, die Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben.

Wie zählt Hinzuverdienst während der Rente in die Rentenansprüche ein?

Frührentner, die sozialversicherungspflichtig arbeiten, haben höhere Rentenansprüche.

Wer darf neben der Rente dazuverdienen – und wie viel?

Wer im regulären Rentenalter ist, darf zur Rente unbegrenzt hinzuverdienen.

Versicherungspflicht bei der Rente: Was muss ich beachten?

Rentner, die sozialversicherungspflichtig arbeiten, müssen ausdrücklich die Versicherungspflicht wählen. Voraussetzung ist, dass „durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird“ (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI).

Für die neu erwirtschafteten Rentenansprüche gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent monatlich.

Schlagworte Rente | Hinzuverdienst

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